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Ihr Nutzen:
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Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte
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Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte,
Personal-verantwortliche sowie an Betriebs- bzw.
Personalräte. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
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Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?
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| Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Hier erfahren Sie mehr
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Der neue PfA-Infodienst |
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Die neueste Rechtsprechung zum Kündigungsrecht
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Erfahren Sie das Wichtigste zu:
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Krankheitsbedingte Kündigung
- Negativprognose trotz völliger Ausheilung aller bisherigen Erkrankungen
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Verhaltensbedingte Kündigung
- Abmahnungserfordernis und -entbehrlichkeit bei (schweren) Pflichtverletzungen
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- Kündigung von "Low-Performern" und wegen Schlechtleistungen
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- Kündigung wegen Straftaten des Arbeitnehmers
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- Außerdienstliches Verhalten als Kündigungsgrund?
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- Neues zur Verdachtskündigung
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- Außerordentliche Kündigung und das Phänomen der "2-Wochen-Frist"
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Betriebsbedingte Kündigung
- Unternehmerische Organisationsentscheidung und Darlegungserfordernis im Kündigungsschutzprozess
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- Fremdvergabe von Arbeiten als Kündigungsgrund
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- Sozialauswahl - Betriebsbezogenheit und Ausnahmen; Ausweitung durch Versetzungsklausel; Einschränkungen bei Leistungsträgern und wegen Altersstruktur; Vor- und Nachteile eines Punkteschemas
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Änderungskündigung
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- Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung und Arbeitszeitverkürzung
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- Folgen und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
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Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen
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- Kündigung von schwerbehinderten Menschen nach den Änderungen des
SGB IX
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- Schwangere Arbeitnehmer, Mitarbeiter in Elternzeit
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Kündigungen ohne Kündigungsschutz
- Kündigungen während der "Wartezeit" und in Kleinbetrieben
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- Auswirkungen des AGG auf Kündigungen
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Worum es in diesem Seminar geht
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Kaum ein anderes Rechtsgebiet wird derart geprägt von stets neuen höchstrichterlichen Entscheidungen wie das Kündigungsrecht. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist regelmäßig unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung eines Kündigungsrechtsstreits. Immer wieder ist festzustellen, dass Kündigungen aufgrund von vermeidbaren Formfehlern von den Arbeitsgerichten für unwirksam erklärt werden. Das Seminar soll Ihnen die insoweit erforderlichen Kenntnisse vermitteln, die Sie bei der Vorbereitung von Kündigungen und im Kündigungsschutzprozess zwingend benötigen.
Ein wesentliches Thema der Veranstaltung ist die betriebsbedingte Kündigung,
bei dem es sich in der betrieblichen Praxis um das typische Mittel des Personalabbaus handelt. Anhand prägnanter Beispielfälle werden folgende Kernfragen eingehend erörtert: Wie weit reicht die unternehmerische Freiheit, wenn eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen reduziert werden soll? Welche Vorgaben sind bei der Durchführung der Sozialauswahl zu beachten und welche Spielräume sind für den Arbeitgeber dabei gegeben? Welche Rolle spielen ferner sog. Namenslisten von zu kündigenden Arbeitnehmern im Interessenausgleich?
Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die
in der betrieblichen Praxis häufig ungenutzt bleiben, weil sie zu Unrecht für von
vornherein aussichtslos gehalten werden: Zum einen die verhaltensbedingte, zum
anderen die personenbedingte, insbesondere die krankheitsbedingte Kündigung,
die man sich zunutze machen kann, sofern dabei die von der Rechtsprechung
entwickelten formellen und inhaltlichen Voraussetzungen beachtet werden.
Das Seminar vermittelt den Personalverantwortlichen und den Betriebsräten auch as erforderliche Wissen zur verhaltens- und personenbedingten Kündigung. Auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Ihnen die Referenten die Handlungsmöglichkeiten und Risiken dieser beiden Kündigungsarten im Einzelnen erläutern. Hierbei wird auch das Zusammenspiel von Abmahnung, verhaltensbedingter ordentlicher und außerordentlicher Kündigung näher behandelt und auf die in der Praxis ungemein schwierigen Fälle von Low Performern mit auffälligen Leistungsmängeln sowie Arbeitnehmern mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten eingegangen.
Von besonderer Bedeutung ist weiterhin das Erfordernis der „ordnungsgemäßen“ Betriebsratsanhörung vor jeder Kündigung. Auch hier gilt es, die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen genauestens zu kennen und zu beachten.
Schließlich erhalten Sie in dem Seminar auch die rechtliche Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsverboten. Insoweit kann es Situationen geben, in denen auch Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz gekündigt werden muss. Diese Kündigungen sind weitaus komplizierter als „normale“ Kündigungen und bedürfen einer noch umfassenderen bzw. sorgfältigen Vorbereitung.
Lernen Sie die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung in allen Bereichen des
Kündigungsrechts und deren Umsetzung in der betrieblichen Praxis anhand von
zahlreichen anschaulichen Beispielen kennen. Selbstverständlich steht dabei den
Teilnehmern genügend Raum für die Erörterung ihrer unternehmensspezifischen
Fragen zur Verfügung.
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Druckversion
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Seminarorte und Termine
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| Mittwoch, den |
28.10.2009 |
| in München im |
Best Western Cristal |
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Seminardauer
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| eintägiges Seminar |
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Seminarbeginn
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9.00 Uhr
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Seminarende
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17.00 Uhr
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Referenten
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| Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügren über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. |
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Seminargebühren
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Die Seminargebühren betragen nur € 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.
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Noch Fragen?
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Buchungsnummer |
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