Halterung
Abstand
Logo Abstand Home Abstand Abstand Inhouse-Seminar Abstand Abstand Abstand
Linie2
Linie3
Abstand Abstand Abstand
Abstand Bild1 Head Abstand Bild2 Head Abstand Bild3 Head
Wissen ist Zukunft Abstand
Abstand Halterung

Ihr Nutzen:

Sie erhalten einen Überblick über die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des AGG, den ersten gerichtlichen Entscheidungen zur Schadensersatzpflicht.

Sie sind mit der Praxis des neuen Elterngeldes und der Teilzeit während der Elternzeit vertraut.

Sie erhalten einen Überblick über die geplanten Änderungen im Befristungsrecht und im Kündigungsschutz.

Sie lernen die jüngsten Entscheidungen des BAG über die Wirksamkeit von ordentlichen sowie von fristlosen Kündigungen wegen schwerer Pflicht-verletzungen des Arbeit-ehmers kennen.
Sie besitzen den kompakten Überblick über die neueste Rechtsprechung zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Sie kennen das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG): seine Inhalte und die arbeitsrechtlichen Folgen dieser Neuregelungen in der Praxis.


Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Führungskräfte und Personal-verantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personal-ausschüsse und der Mitarbeiter-vertretung. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG / § 19 (3) in Verb. mit § 30 (2) MVG EKD.


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Hier erfahren Sie mehr


Das neue PfA-Bonusprogramm
Sparen

Der neue PfA-Infodienst
Infodienst jetzt abbonieren!



"Auf den neuesten Stand gebracht!"
Update Arbeitsrecht für Praktiker 2010/2011

- Alle aktuellen Rechtsänderungen, die neuesten Urteile und die konkreten Auswirkungen für die betriebliche Praxis -
(Mit allen tagesaktuellen Entwicklungen und Änderungen)


Erfahren Sie das Wichtigste zu:

  • Zeitpunkt der wirksamen Massenentlassungsanzeige - BVerfG "verurteilt"
    das BAG zur Vorlage an den EuGH
  • Das "Aus" für (fristlose) Kündigungen wegen sog. Bagatelldelikten nach
    dem "Emmely-Urteil" des BAG
  • Zulässigkeit von Arbeitnehmerüberlassung im Konzern nach "Schlecker XL"
  • Das neue Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz
  • Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Auswirkungen des Gendiagnostikgesetzes auf das Arbeitsrecht
  • Aufhebung der Berufungssumme in arbeitsrechtlichen Verfahren durch den
    Gesetzesentwurf zur Änderung der ZPO
  • BAG besiegelt Ende der Tarifeinheit
  • Personalabbau während Kurzarbeit
  • Altersgruppenbildung betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der
    Sozialauswahl - Vereinbarkeit mit AGG und EU-Recht
  • Betriebsbedingte Änderungskündigung bei Einführung eines
    einheitlichen Gehaltssystems
  • Anforderungen an das Betriebliche Eingliederungsmanagement
  • Entgeltumwandlungen bei betrieblicher Altersvorsorge nach der sog.
    Zillmerungsentscheidung des BAG
  • Kündigung wegen grober Beleidigung als "Ossi"
  • Bewerberauswahl über Soziale Netzdienste im Internet
  • Dauerarbeitsverhältnis bei häufigen Kurzbefristungen?
  • Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung
  • Grundlegende Rechtsprechungsänderung des BAG bei den Kosten und
    Sachmitteln des Betriebsrats
  • Neues zu den Beteiligungsrechten des Betriebs-/Personalrats bei
    sozialen und personellen Angelegenheiten
  • Zulässigkeit und AGG-Vereinbarkeit der Reduzierung und des Ausschlusses
    von Sozialplanabfindungen bei rentennahen und rentenberechtigten
    Arbeitnehmern
  • Die neue europäische Betriebsräte-Richtlinie

Worum es in diesem Seminar geht


Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt einem derart rasanten Wandel in der Rechtsprechung und Gesetzgebung wie das Arbeitsrecht. Arbeitsrecht ist in erster Linie Richterrecht und somit ist es geprägt durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen. Ständig neue Gesetzgebungsreformen, die oftmals auf den Einzelfall zugeschnitten sind und ein klares Konzept vermissen lassen, machen es noch schwerer den Überblick zu behalten. Die Vielzahl der neuen Gesetzesvorschriften und Rechtsprechungsänderungen macht es zudem nahezu unmöglich, sämtliche Neuregelungen immer gleich zutreffend und hinsichtlich ihrer praktischen Relevanz richtig einzuschätzen.
Trotzdem müssen Personalverantwortliche und Betriebs-/ Personalräte zeitnah mit diesen vertraut sein, um auch künftig eine verantwortungsvolle und fehlerfreie Personalarbeit leisten zu können.

Das Seminar behandelt kompakt an zwei Tagen die wichtigsten Entwicklungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, wobei die Seminarinhalte tagesaktuell an die neuesten Ereignisse angepasst werden. Ob neues Datenschutzgesetz, Gendiagnostikgesetz, Altersbefristung, AGBKontrolle, EuGH- und BAG-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht oder Kündigungsschutz: Die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung müssen Sie kennen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Zu erwähnen sind daneben die zahlreichen - in der Fachliteratur und sogar in der Öffentlichkeit z.T. überaus kontrovers diskutierten - Entscheidungen zur Wirksamkeit von ordentlichen (krankheits-, verhaltens- und betriebsbedingten) oder fristlosen (Tat- und/oder Verdachts-) Kündigungen, wie etwa das spektakuläre „Emmely-Urteil“ des BAG zur fristlosen Kündigung einer langjährig beschäftigten Mitarbeiterin wegen Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 €, aber auch zur Wirksamkeit
von Befristungsabsprachen und arbeitgeberseitig vorformulierten Arbeitsvertragsbedingungen, die geänderten Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verhängung von Sperrzeiten bei Aufhebungsverträgen sowie das jüngste Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen von Freistellungsvereinbarungen, die den Abschluss von außergerichtlichen Aufhebungsverträgen für die Arbeitsvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen (wieder) als sehr sinnvoll erscheinen lassen.
Berücksichtigt werden muss in der Praxis auch die Änderung des BAG zum Erfordernis des Vorrangs der Änderungskündigung sowie die vom BAG entwickelten strengen Anforderungen an das Änderungsangebot von Änderungskündigungen. Ferner kommt das Phänomen des „Betriebsübergangs“ i.S. von §613 a BGB in der Rechtsprechung nach wie vor nicht zur Ruhe: Kaum ein Monat vergeht, ohne dass neue Grundsatzentscheidungen zum Vorliegen eines Betriebs(teil)übergangs, zur Reichweite der Informationspflichten i.S. des § 613 a Abs. 5 BGB und zur etwaigen Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613 a Abs. 6 BGB ergehen, deren genaue Kenntnis für den Betriebsveräußerer und Betriebserwerber auf der einen sowie für die hiervon betroffenen Arbeitnehmer und die Arbeitnehmervertretung auf der anderen Seite unerlässlich ist.

Dieses Special-Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte, die sich optimal über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unser beliebtes Seminar unterrichtet Sie über die bereits oben genannten Themenbereiche hinaus über weitere wichtige Neuregelungen auf allen Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.
Auf diese Weise erhalten Sie wertvolle Hilfe und in erster Linie die für die betriebliche Praxis erforderliche Rechtssicherheit. Aktualisieren Sie Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse, um gravierende - nicht selten mit erheblichem (kostenmäßigen) Aufwand verbundene - Fehlentscheidungen zu vermeiden. Die Veranstaltung konzentriert sich auf das Wesentliche und garantiert überschaubar kleine Lerngruppen. Die Neuregelungen werden komprimiert und immer praxisnah dargestellt.

Unser Name ist wirklich Programm. Als „Praktikerforum“ bieten wir Gelegenheit, eigene und spezifische Problemstellungen Ihres Unternehmens mit unseren Referenten und den anderen Tagungsteilnehmern zu erörtern und zu besprechen. So bleiben Sie auf jeden Fall „up to date“!


Druckversion

>> Seminarinhalte
ausdrucken

Seminarorte und Termine


Mittwoch-Donnerstag 23.-24.02.2011
in Köln im NH Hotel Media Park

Dienstag-Mittwoch 22.-23.03.2011
in Frankfurt a.M. im Mövenpick Hotel Frankfurt City

Mittwoch-Donnerstag 13.-14.04.2011
in Dresden im Radisson Blu Parkhotel

Dienstag-Mittwoch 17.-18.05.2011
in Heidelberg im Marriott Hotel

Seminardauer

zweitägiges Seminar

Seminarbeginn erster Tag

9.30 Uhr

Seminarende zweiter Tag

17.00 Uhr


Referenten

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen nur
€ 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, das Abendessen am ersten Seminartag, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.  


Noch Fragen?


Buchungsnummer
22000

Home::Über uns::Seminare::Inhouse-Seminare::Rund ums Seminar ::Service & Recht ::Kontakt

| Impressum | Nutzungsbedingungen |
© 2010 | PfA-Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH, Zur Mühle 2-4, 50226 Frechen Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben, Inhalte usw. ohne Gewähr!