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Ihr Nutzen:

Sie erhalten einen Überblick über die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des AGG, den ersten gerichtlichen Entscheidungen zur Schadensersatzpflicht.

Sie sind mit der Praxis des neuen Elterngeldes und der Teilzeit während der Elternzeit vertraut.

Sie erhalten einen Überblick über die geplanten Änderungen im Befristungsrecht und im Kündigungsschutz.

Sie lernen die jüngsten Entscheidungen des BAG über die Wirksamkeit von ordentlichen sowie von fristlosen Kündigungen wegen schwerer Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kennen.
Sie besitzen den kompakten Überblick über die neuste Rechtsprechung zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Sie kennen das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG): seine Inhalte und die arbeitsrechtlichen Folgen dieser Neuregelungen in der Praxis.


Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Führungskräfte und Personal-verantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personal-ausschüsse und der Mitarbeiter-vertretung. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG / § 19 (3) in Verb. mit § 30 (2) MVG EKD.


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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"Auf den neuesten Stand gebracht!" Update Arbeitsrecht für Praktiker 2009
- Alle aktuellen Rechtsänderungen, die neuesten Urteile und die konkreten Auswirkungen für die betriebliche Praxis -
(Mit allen tagesaktuellen Entwicklungen und Änderungen)


Erfahren Sie das Wichtigste zu:

  • Gesetzliche Neuregelung des Kurzarbeitergelds
  • Das sog. "Flexi-II-Gesetz" und dessen Auswirkungen auf Arbeitszeitkonten
  • Das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG): Inhalte und arbeitsrechtliche Folgen
  • Die Sensationsentscheidung des EuGH vom 20.01.2009 zum
    Urlaubsanspruch trotz Dauerkrankheit
  • Fristlose Kündigung von langjährig beschäftigten Mitarbeitern wegen
    Entwendung von geringwertigen Sachen wirklich "asozial" und "barbarisch"
    oder legitim?
  • Kein generelles "Verwertungsverbot" von betriebsverfassungswidrig
    erlangten Erkenntnissen in Kündigungsschutzprozessen
  • Die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bei
    krankheitsbedingten Kündigungen
  • Voraussetzungen und Vorgehensweise bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Änderungskündigung zur Entgeltsenkung und Anforderungen an
    das Änderungsangebot
  • Erfordernisse und mögliche "Gefahrenquellen" bei der "ordnungsgemäßen"
    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen
  • "Renaissance" von außergerichtlichen Aufhebungsverträgen wegen
    geänderter Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verhängung
    von Sperrzeiten und der Grundsatzentscheidung des BAG zu den
    sozialversicherungsrechtlichen Folgen von Freistellungsvereinbarungen
  • "Risiken und Nebenwirkungen" von sachgrundlosen Befristungen und
    Sachgrundbefristungen
  • Neueste Entscheidungen zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Reduzierung
    und Verlängerung seiner Arbeitszeit nach dem TzBfG und zu diesbezüglichen
    "Abwehrmöglichkeiten" durch den Arbeitgeber
  • Vereinbarkeit von arbeitgeberseitig vorformulierten
    Arbeitsvertragsbedingungen mit dem AGB- und dem AGG-Recht
  • Derzeitiger Stand der "Aufarbeitung" der AGG-Bestimmungen durch
    die Rechtsprechung
  • Aktuelle Entscheidungen zum Vorliegen eines Betriebs(teil-)übergangs,
    zur Reichweite der Informationspflichten i.S. von § 613 a Abs. 5 BGB und zur
    Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613 a Abs. 6 BGB
  • Umfang und Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats/Personalrats auf
    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, auf Überlassung von Sachmitteln,
    Büropersonal sowie von Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats/Personalrats bei sozialen und
    personellen Maßnahmen des Arbeitgebers
Reichweite der Regelungskompetenzen der Betriebspartner hinsichtlich
des Ausschlusses bestimmter Arbeitnehmer von Sozialplanabfindungen,
insbesondere im Lichte des AGG

Worum es in diesem Seminar geht


Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt einem derart rasanten Wandel in der Rechtsprechung wie das Arbeitsrecht. Und als Arbeitsrecht-Profi müssen Sie immer auf dem neuesten Stand sein. Ob Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. „Flexi-II-Gesetz“, Altersbefristung, AGB-Kontrolle oder Kündigungsschutz:
Die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung müssen Sie kennen, um kostspielige
Fehler zu vermeiden. Das Seminar behandelt kompakt an zwei Tagen die wichtigsten Entwicklungen im Arbeitsrecht und stellt praxisnahe Lösungsvorschläge für die derzeit drängendsten Probleme vor, wobei die Seminarinhalte tagesaktuell an die neuesten Ereignisse angepasst werden.

In jüngster Vergangenheit wurde eine Vielzahl von gesetzlichen und sonstigen Änderungen und Neuregelungen mit ganz erheblichen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vollzogen. Ein wichtiges Beispiel ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das am 01. Juli 2008 - zunächst weitgehend unbemerkt - in Kraft getreten ist und das sich wegen der darin vorgesehenen weitreichenden Rechte der betroffenen Arbeitnehmer bis hin zu einem nahezu absoluten Kündigungsschutz (!) in der arbeitsrechtlichen Praxis erweisen könnte.

Von großer betrieblicher Relevanz sind zudem die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kurzarbeit und den sich abzeichnenden weiteren Neuerungen, über die wir Sie im Seminar informieren werden. Da die Geschäftserwartungen der kleinen und mittleren Firmen so düster wie noch nie sind, ist es nicht auszuschließen, dass für die zweite Jahreshälfte auch hier zunehmend Kapazitätskappungen,
betriebsbedingte Kündigungen und Stellenstreichungen voll durchschlagen werden.

Zu erwähnen sind auch die zahlreichen - in der Fachliteratur und sogar in der Öffentlichkeit z.T. überaus kontrovers diskutierten - Entscheidungen zur Wirksamkeit von ordentlichen (krankheits-, verhaltens- und betriebsbedingten) oder fristlosen (Tat- und/oder Verdachts-) Kündigungen, von Befristungsabsprachen und arbeitgeberseitig vorformulierten Arbeitsvertragsbedingungen sowie die geänderten
Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verhängung von Sperrzeiten sowie das jüngste Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen von Freistellungsvereinbarungen, die den Abschluss von außergerichtlichen Aufhebungsverträgen für die Arbeitsvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen (wieder) als sehr
sinnvoll erscheinen lassen.

Berücksichtigt werden muss in der Praxis zudem die Änderung des BAG zum Erfordernis des Vorrangs der Änderungskündigung sowie die unlängst vom BAG entwickelten strengen Anforderungen an das Änderungsangebot von Änderungskündigungen. Ferner kommt das Phänomen des „Betriebsübergangs“ i.S. von 613 a BGB in der Rechtsprechung nach wie vor nicht zur Ruhe:
Kaum ein Monat vergeht, ohne dass neue Grundsatzentscheidungen zum Vorliegen eines Betriebs(teil)übergangs, zur Reichweite der Informationspflichten i.S. des § 613 a Abs. 5 BGB und zur etwaigen Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613 a Abs. 6 BGB ergehen, deren genaue Kenntnis für den Betriebsveräußerer und Betriebserwerber auf der einen sowie für die hiervon betroffenen Arbeitnehmer
und die Arbeitnehmervertretung auf der anderen Seite unerlässlich ist.

Unser Special-Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte, die sich optimal über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unser beliebtes Seminar unterrichtet Sie über die bereits oben genannten Themenbereiche
hinaus über weitere wichtige Neuregelungen auf allen Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.
Auf diese Weise erhalten Sie wertvolle Hilfe und in erster Linie die für die
betriebliche Praxis erforderliche Rechtssicherheit. Frischen Sie Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse auf, um gravierende - nicht selten mit erheblichem (kostenmäßigen) Aufwand verbundene - Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Die Veranstaltung konzentriert sich auf das Wesentliche und garantiert überschaubar kleine Lerngruppen. Die Neuregelungen werden komprimiert und immer praxisnah dargestellt. Unser Name ist wirklich Programm. Als „Praktikerforum“ bieten wir Gelegenheit, eigene und spezifische Problemstellungen
Ihres Unternehmens mit unseren Referenten und den anderen Tagungsteilnehmern zu erörtern und zu besprechen. So bleiben Sie auf jeden Fall „up to date“!


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Seminarorte und Termine


Mittwoch-Donnerstag 02.-03.09.2009
in Düsseldorf im NH Hotel City Nord

Dienstag-Mittwoch 06.-07.10.2009
in Dresden im Radisson SAS Parkhotel

Mittwoch-Donnerstag 04.-05.11.2009
in Wuppertal im Lindner Golfhotel Juliana

Seminardauer

zweitägiges Seminar

Seminarbeginn erster Tag

9.30 Uhr

Seminarende zweiter Tag

17.00 Uhr


Referenten

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen nur
€ 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.  


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Buchungsnummer
18400

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