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Ihr Nutzen:
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Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte
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Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Führungskräfte und Personal-verantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personal-ausschüsse und der Mitarbeiter-vertretung. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG / § 19 (3) in Verb. mit § 30 (2) MVG EKD.
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Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?
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| Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Hier erfahren Sie mehr
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Das neue PfA-Bonusprogramm |
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Der neue PfA-Infodienst |
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"Auf den neuesten Stand gebracht!" Update Arbeitsrecht für Praktiker 2009
- Alle aktuellen Rechtsänderungen, die neuesten Urteile und die konkreten Auswirkungen für die betriebliche Praxis -
(Mit allen tagesaktuellen Entwicklungen und Änderungen)
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Erfahren Sie das Wichtigste zu:
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- Kein generelles "Verwertungsverbot" von betriebsverfassungswidrig
erlangten Erkenntnissen in Kündigungsschutzprozessen
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- Die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bei
krankheitsbedingten Kündigungen
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- Voraussetzungen und Vorgehensweise bei betriebsbedingten Kündigungen
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- Änderungskündigung zur Entgeltsenkung und Anforderungen an
das Änderungsangebot
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- Erfordernisse und mögliche "Gefahrenquellen" bei der "ordnungsgemäßen"
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen
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- "Renaissance" von außergerichtlichen Aufhebungsverträgen wegen
geänderter Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verhängung
von Sperrzeiten und der Grundsatzentscheidung des BAG zu den
sozialversicherungsrechtlichen Folgen von Freistellungsvereinbarungen
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Umfang und Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats/Personalrats auf
Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, auf Überlassung von Sachmitteln,
Büropersonal sowie von Informations- und Kommunikationstechnologien
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Reichweite der Regelungskompetenzen der Betriebspartner hinsichtlich
des Ausschlusses bestimmter Arbeitnehmer von Sozialplanabfindungen,
insbesondere im Lichte des AGG |
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Worum es in diesem Seminar geht
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Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt einem derart rasanten Wandel in der Rechtsprechung wie das Arbeitsrecht. Und als Arbeitsrecht-Profi müssen Sie immer auf dem neuesten Stand sein. Ob Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. „Flexi-II-Gesetz“, Altersbefristung, AGB-Kontrolle oder Kündigungsschutz:
Die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung müssen Sie kennen, um kostspielige
Fehler zu vermeiden. Das Seminar behandelt kompakt an zwei Tagen die wichtigsten Entwicklungen im Arbeitsrecht und stellt praxisnahe Lösungsvorschläge für die derzeit drängendsten Probleme vor, wobei die Seminarinhalte tagesaktuell an die neuesten Ereignisse angepasst werden.
In jüngster Vergangenheit wurde eine Vielzahl von gesetzlichen und sonstigen Änderungen und Neuregelungen mit ganz erheblichen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vollzogen. Ein wichtiges Beispiel ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das am 01. Juli 2008 - zunächst weitgehend unbemerkt - in Kraft getreten ist und das sich wegen der darin vorgesehenen weitreichenden Rechte der betroffenen Arbeitnehmer bis hin zu einem nahezu absoluten Kündigungsschutz (!) in der arbeitsrechtlichen Praxis erweisen könnte.
Von großer betrieblicher Relevanz sind zudem die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kurzarbeit und den sich abzeichnenden weiteren Neuerungen, über die wir Sie im Seminar informieren werden. Da die Geschäftserwartungen der kleinen und mittleren Firmen so düster wie noch nie sind, ist es nicht auszuschließen, dass für die zweite Jahreshälfte auch hier zunehmend Kapazitätskappungen,
betriebsbedingte Kündigungen und Stellenstreichungen voll durchschlagen werden.
Zu erwähnen sind auch die zahlreichen - in der Fachliteratur und sogar in der Öffentlichkeit z.T. überaus kontrovers diskutierten - Entscheidungen zur Wirksamkeit von ordentlichen (krankheits-, verhaltens- und betriebsbedingten) oder fristlosen (Tat- und/oder Verdachts-) Kündigungen, von Befristungsabsprachen und arbeitgeberseitig vorformulierten Arbeitsvertragsbedingungen sowie die geänderten
Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verhängung von Sperrzeiten sowie das jüngste Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen von Freistellungsvereinbarungen, die den Abschluss von außergerichtlichen Aufhebungsverträgen für die Arbeitsvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen (wieder) als sehr
sinnvoll erscheinen lassen.
Berücksichtigt werden muss in der Praxis zudem die Änderung des BAG zum Erfordernis des Vorrangs der Änderungskündigung sowie die unlängst vom BAG entwickelten strengen Anforderungen an das Änderungsangebot von Änderungskündigungen. Ferner kommt das Phänomen des „Betriebsübergangs“ i.S. von 613 a BGB in der Rechtsprechung nach wie vor nicht zur Ruhe:
Kaum ein Monat vergeht, ohne dass neue Grundsatzentscheidungen zum Vorliegen eines Betriebs(teil)übergangs, zur Reichweite der Informationspflichten i.S. des § 613 a Abs. 5 BGB und zur etwaigen Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613 a Abs. 6 BGB ergehen, deren genaue Kenntnis für den Betriebsveräußerer und Betriebserwerber auf der einen sowie für die hiervon betroffenen Arbeitnehmer
und die Arbeitnehmervertretung auf der anderen Seite unerlässlich ist.
Unser Special-Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte, die sich optimal über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unser beliebtes Seminar unterrichtet Sie über die bereits oben genannten Themenbereiche
hinaus über weitere wichtige Neuregelungen auf allen Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.
Auf diese Weise erhalten Sie wertvolle Hilfe und in erster Linie die für die
betriebliche Praxis erforderliche Rechtssicherheit. Frischen Sie Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse auf, um gravierende - nicht selten mit erheblichem (kostenmäßigen) Aufwand verbundene - Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Die Veranstaltung konzentriert sich auf das Wesentliche und garantiert überschaubar kleine Lerngruppen. Die Neuregelungen werden komprimiert und immer praxisnah dargestellt. Unser Name ist wirklich Programm. Als „Praktikerforum“ bieten wir Gelegenheit, eigene und spezifische Problemstellungen
Ihres Unternehmens mit unseren Referenten und den anderen Tagungsteilnehmern zu erörtern und zu besprechen. So bleiben Sie auf jeden Fall „up to date“!
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Druckversion
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Seminarorte und Termine
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| Mittwoch-Donnerstag |
02.-03.09.2009 |
| in Düsseldorf im |
NH Hotel City Nord |
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| Dienstag-Mittwoch |
06.-07.10.2009 |
| in Dresden im |
Radisson SAS Parkhotel |
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| Mittwoch-Donnerstag |
04.-05.11.2009 |
| in Wuppertal im |
Lindner Golfhotel Juliana |
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Seminardauer
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| zweitägiges Seminar |
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Seminarbeginn erster Tag
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9.30 Uhr
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Seminarende zweiter Tag
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17.00 Uhr
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Referenten
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| Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. |
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Seminargebühren
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Die Seminargebühren betragen nur € 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.
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Noch Fragen?
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Buchungsnummer |
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