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Ihr Nutzen:

Sie lernen Begriff und Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs i.S.d. § 613 a BGB kennen und können unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln.
Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. 
Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksichtigen.

Sie erfahren strategische Optionen einer „friedlichen“ Verhandlung von Interessen-ausgleich und Sozialplan und erhalten Kenntnisse zum Einigungsstellenverfahren.

Sie werden in diesem Seminar zur optimalen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht befähigt.

Sie sind in der Lage, die Vor- und Nachteile von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften sowie  von Transfersozialplänen einzuschätzen.


Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Die Veranstaltung richtet sich im Zuge von  geplanten Betriebs(teil-)veräußerungen und Betriebsänderungen ausdrücklich sowohl an Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche als auch an Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG. 


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht


Erfahren Sie das Wichtigste zu:


  • den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmens-umstrukturierungen und -übertragungen

  • den im Vorfeld zu beachtenden Beteiligungsrechten der Betriebsverfassungsorgane

  • den Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs / einer Unternehmensänderung
  • den Unterrichtspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern / dem Betriebsrat

  • Widerspruchsrecht des Betriebsrats nach § 613 a Abs. 6 BGB

  • den Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs, einer Unternehmensumwandlung auf Arbeitsvertrag, Betriebsverein-barungen und Tarifverträge

  • der betriebsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutz-gesetz, der Sozialauswahl, der Leistungsträgerregelung, Interessen-ausgleich mit Namensliste

  • der Kündigung des Altarbeitgebers aufgrund eines Konzepts des Betriebserwerbers

  • dem Betriebs(teil)übergang und der Betriebsänderung

  • den strategischen Optionen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialpaln mit dem Arbeitgeber

  • dem Einigungsstellenverfahren über Interessenausgleich und Sozialplan

  • dem Wiedereinstellungsanspruch von Arbeitnehmern nach einer betriebsbedingten Kündigung

  • Worum es in diesem Seminar geht


    Juristische Fehleinschätzungen bei der Umstrukturierung und Übertragung von Betrieben oder bei einem größeren Personalabbau können ein Unternehmen in den Ruin führen. Jede Restrukturierung eines Unternehmens setzt im Vorfeld neben den wirtschaftlichen Planungen auch umfangreiche arbeitsrechtliche Prüfungen voraus. Nur dann, wenn der Arbeitgeber alle für eine Restrukturierung in Betracht kommenden Möglichkeiten kennt, kann er die für seinen Betrieb optimale Alternative auswählen.
    Aus Unkenntnis der von der Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten werden häufig Restrukturierungen nur halbherzig umgesetzt und führen so zu dem Ergebnis, dass nach kürzester Zeit das Unternehmen erneut Einsparungen vornehmen muss.

    Die Ausgliederung von Abteilungen und ggfs. die anschließende Übernahme dieses Bereiches durch einen Dritten kann (muss aber nicht) mit dem vollständigen Wechsel des Personals verbunden sein.
    Trotz des Kündigungsverbotes in § 613 a Abs. 4 BGB erlaubt die Rechtsprechung auch beim Betriebsübergang die gleichzeitige Durchführung von Restrukturierungen. Das BAG steht darüber hinaus auf dem Standpunkt, dass die Restrukturierung nicht alleine unter den Voraussetzungen des Unternehmens erfolgen muss, das den Betrieb abgibt, sondern dass der künftige Erwerber bereits Vorgaben hinsichtlich der neuen Struktur machen kann. Hierdurch wird vermieden, dass der Erwerber nach der Übernahme des Betriebes bestimmte Funktionen doppelt besitzt und nun eine Sozialauswahl zwischen seinen alten und den neu hinzugekommenen Mitarbeitern durchführen muss.

    Neben den strategischen Überlegungen über die Art und Weise der Restrukturierung werden die Referenten auf die Rechtsprechung des EuGH und BAG zu den Grundlagen für eine Betriebsänderung und zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebs(teil)übergangs nach § 613 a BGB erläutern.
    Ein Fehler bei der Abgrenzung zwischen dem Betriebsübergang und der Betriebsänderung kann sehr teuere Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Von daher wird sich das Seminar in diesem Zusammenhang mit der von der Rechtsprechung gewählten Formulierung der „auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit“, welche im Rahmen „des Betriebsübergangs ihre Identität zu bewahren hat“, intensiv befassen.

    Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 5 und 6 BGB sind in der Praxis unbedingt zu beachten: unterrichtet der Arbeitgeber unzureichend, kann das sehr erhebliche finanzielle Folgen für ihn haben. Bei einer notwendigen Kündigung
    spielen die Sozialauswahl einschließlich der Leistungsträgerregelung und der Möglichkeit der Sicherung einer Personalstruktur sowie der Interessenausgleich mit Namensliste eine große Bedeutung und vergrößern den Spielraum auf Arbeitgeberseite, die Restrukturierung so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden, mit denen der Betrieb wieder auf Erfolgskurs gebracht werden kann.

    Aufgrund der weitgehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen sowie bei Outsourcing-Maßnahmen ist dieses Seminar nicht nur für die Arbeitgeberseite, sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher praktischer Relevanz.
    Ohne Kenntnis der Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten kann eine sachgerechte Vertretung der Interessen der Belegschaft in der Restrukturierung nicht erfolgen. Die Referenten werden daher die einzelnen Themenkomplexe jeweils aus Sicht beider Betriebspartner beleuchten und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.


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    Seminarorte und Termine


    Dienstag-Mittwoch 24.-25.04.2012
    in Frankfurt a.M. im Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe

    Mittwoch-Donnerstag 09.-10.05.2012
    in Berlin im NH Hotel Alexanderplatz

    Mittwoch-Donnerstag 23.-24.05.2012
    in München im Best Western Hotel Cristal

    Mittwoch-Donnerstag 20.-21.06.2012
    in Köln im Barcelo Cologne City Center

    Seminardauer

    zweitägiges Seminar

    Seminarbeginn erster Tag

    9.30 Uhr

    Seminarende letzter Tag

    17.00 Uhr


    Referenten

    Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. 


    Seminargebühren

    Die Seminargebühren betragen nur
    € 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und das Abendessen am ersten Seminartag.


    Noch Fragen?


    Buchungsnummer
    24700

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