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Ihr Nutzen
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Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte
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Das Seminar richtet sich an alle Führungskräfte, HR Professionals, Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie Betriebs- bzw. Personalräte. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebs- bzw. Personalrats erforderlich sind! (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG)
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Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?
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Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Hier erfahren Sie mehr
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Mobbing am Arbeitsplatz und seine betrieblichen Folgen
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Erfahren Sie das Wichtigste zu:
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Was ist Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne und nach dem neuen AGG?
- Definition und Abgrenzung; aktuelle Rechtsprechung zur Begriffsklärung
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- Übersicht Typische Verhaltensmuster; Mobbing als besondere Form der Diskriminierung
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- Frühe Signale von Mobbing-Handlungen durch Vorgesetzte, Führungskräfte und Personal- bzw. Betriebsräten und Kollegen erkennen
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Ursachen von Mobbing im Betrieb
- Psychischer Stress und Angst
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- Unklare betriebliche Organisationsstrukturen, undurchsichtige Verantwortlichkeiten
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- Führungsstile und Kommunikationsdefizite
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- Rivalitäten in Gruppen und Abteilungen
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Betriebliche Auswirkungen von Mobbing
- Erhöhung der Fehlzeiten und Fluktuation
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- Verschlechterung des Betriebsklimas
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- Geringere Produktivität und Leistungsbereitschaft
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Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz für das einzelne Mobbing-Opfer
- Soziale Isolation; Ausschluss aus dem Arbeitsleben
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- Psychosomatische Reaktionen (Auswirkungen auf die Gesundheit)
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Präventionsmaßnahmen zur Minimierung des Mobbing-Risikos
- Sensibilisierung und Besuch von Konfliktmanagement-Seminaren
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- Belegschaftsbefragung zum Betriebsklima
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- Beauftragte als Ansprechpartner bei Konflikten und Mobbing benennen
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- Förderung von Kommunikation und Kooperation unter den Beschäftigten
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Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Überwachungsaufgaben des Betriebsrats nach BetrVG, ArbSchG und AGG
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- Beratungs- und Konfliktgespräche
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- Klare Vereinbarungen treffen
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- Hilfestellung und Schutz des Mobbing-Opfers
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Arbeitsrechtliche Sanktionen
- Ermahnung; Eingreifen in den Mobbing-Konflikt durch Vorgesetzte und den Betriebsrat
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- Verhaltensbedingte fristgemäße oder fristlose Kündigung
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- Schadensersatzansprüche; strafrechtliche Konsequenzen
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Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Mobbing-Prävention
- Verhaltenskodex; Unternehmensleitbild
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- Hilfe für Mobbingbetroffene
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Urteile der Arbeitsgerichte zu dem Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“
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Worum es in diesem Seminar geht
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Das Seminar geht notwendigerweise zunächst auf den höchst komplexen wie auch umstrittenen Begriff des Mobbing ein und stellt die Voraussetzungen für ein Einschreiten des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalrats im Sinne des Betriebsverfassungs- und neuen Antidiskriminierungsrechts dar.
Von Mobbing spricht man, wenn ein Mensch fortgesetzt geärgert und schikaniert wird. Eine allgemein anerkannte Definition gibt es aber nicht. Das Bundesarbeitsgericht charakterisiert Mobbing als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“. Mobbing-Opfer haben meist einen ungesicherten Status im Betrieb. Das zeigt:
Die Ursachen sind weniger im Verhalten des Gemobbten zu suchen obwohl das auch einen Rolle spielen kann -, als in objektiven Bedingungen. Das können unklare Organisationsstrukturen sein, die zu undurchsichtigen Verantwortlichkeiten führen. In Betracht kommt auch ein schlechtes Betriebsklima, das es nicht zulässt, Konflikte rational auszutragen.
Mobbing kann zudem begünstigt werden durch Stress am Arbeitsplatz, wirtschaftlicher Schwierigkeiten, der Einführung neuer Technologien oder betrieblicher Umorganisation.
Auch das Versagen von Führungskräften spielt unter Umständen eine Rolle. Doch damit objektive betriebliche Probleme zu Mobbing-Verhalten führen, müssen sich die beteiligten Personen auch entsprechend verhalten. Die schlechteste Arbeitsorganisation führt nicht zu Gemeinheiten, wenn Beschäftigte und Betriebsleitung es verstehen, Konflikte auszugleichen. Das ist aber eher selten der Fall. So kann durch Organisationsprobleme eines Betriebs das Verhalten der Beschäftigten nachhaltig so verändert werden, dass Mobbing fast schon eine logische Folge ist.
Neben der Darstellung der Ursachen und Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz gibt Ihnen unser Referent auch konkrete Handlungsempfehlungen. Was können Personalmanager tun, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter auf sie zukommen und meinen, von Vorgesetzten oder Kolleginnen oder Kollegen gemobbt zu werden? Dann gilt es zuerst, die Frage zu klären:
Ist die Person tatsächlich von Mobbing betroffen, oder wird der Begriff „Mobbing“ wieder einmal inflationär gebraucht?
Für ungeschulte Personalmanager dürfte es schwierig sein, dies zu unterscheiden. Fakt ist nämlich auch, dass die meisten mobbenden Personen behaupten, sie würden von ihren Opfern gemobbt. Deshalb sollten sich auch Personalverantwortliche bei akuten auftretenden Mobbing-Fällen im Unternehmen
unbedingt professionelle Hilfe einholen.
Präventive Maßnahmen zur Minimierung des Mobbing-Risikos in Unternehmen sind: Sensibilisierung für das Thema; Besuch von entsprechenden Seminaren oder evtl. die Veranstaltung von firmeninternen Schulungen bei gravierend gestörten Betriebsabläufen, die interne Installation eines Mobbing oder Konfliktbeauftragten oder die verpflichtende Formulierung einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
über den Umgang mit Mobbing.
Wichtig für Führungskräfte und Personalmanager ist es, Verständnis für die Betroffenen zu entwickeln, diese zu unterstützen und Diskriminierungen, so tatsächlich vorhanden, unverzüglich zu beseitigen. Nicht zuletzt ist der Arbeitgeber durch das neue AGG in verschärftem Maße dazu verpflichtet. Diese Haltung in ein adäquates Verhalten umzusetzen, wird dem Personalverantwortlichen mit Hilfe des Seminars um so leichter fallen, je klarer ihm drei grundlegende Aspekte des Mobbing sind:
■ Es gibt nicht das typische Mobbing-Opfer. Jede Person kann von Mobbing betroffen werden.
■ Mobbing ist Diskriminierung und psychische Gewalt.
■ Mobbing darf kein Tabu-Thema sein. Denn diese Gefahr besteht, wenn Mobbing-
Handlungen im Unternehmen vertuscht werden.
Selbstverständlich erhalten Sie vom Referent genügend Gelegenheit, in der Veranstaltung auch Ihre eigenen betriebsspezifischen Probleme anzusprechen und hierfür Lösungsstrategien zu entwickeln.
Zudem werden Ihnen umfangreiche Seminarunterlagen, die Checklisten, Musterbeispiele für Betriebsvereinbarungen und Auszüge aus maßgeblichen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu Mobbing-Fällen zur Verfügung gestellt.
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Druckversion
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Seminarorte und Termine
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| Dienstag, den |
12.06.2012 |
| in Düsseldorf im |
Holiday Inn City Centre Königsallee |
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| Dienstag, den |
28.08.2012 |
| in Berlin im |
NH Hotel Alexanderplatz |
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| Donnerstag, den |
27.09.2012 |
| in Frankfurt a.M. im |
InterCity Hotel Airport |
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Seminardauer
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| eintägiges Seminar |
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Seminarbeginn
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9.00 Uhr
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Seminarende
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17.00 Uhr
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Referenten
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Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. |
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Seminargebühren
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| Die Seminargebühren betragen nur 340,- € zzgl. MwSt.. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. |
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Noch Fragen?
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Buchungsnummer |
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