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Ihr Nutzen:

Sie können den Begriff der Leiharbeit vom Arbeits-, Dienst und Werksvertrag abgrenzen und verstehen die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.

Sie kennen insbesondere die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen unwirksamer (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung.

Sie kennen die erweiterten Beteiligungsrechte und neuen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wissen, welche Folgen die Verstöße gegen diese Beteiligungsrechte haben können.


Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverant-wortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. 

Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Leiharbeit in der betrieblichen Praxis
Die rechtssichere Gestaltung beim Einsatz von Fremdpersonal


Erfahren Sie das Wichtigste zu:


Überblick über die Rechtsquellen der Zeitarbeit (einschl. Europarecht)

  • Inhalt und Aufbau des AÜG
  • Begriff der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
  • Änderungen durch das Hartz-Gesetz ("Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1.1.2003)
  • Auswirkungen im AÜG durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die wichtigsten Änderungen durch das AÜG im Jahre 2011 im Hinblick auf Richtlinie 2008/104/EG (insbesondere "Drehtürklausel")

Die wichtigtsen Neuregelungen durch das AÜG-Kontrollgesetz

Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zu weiteren Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes (z.B. Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag)

Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung

  • Echte und unechte Leiharbeit
  • Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
  • Verleiher und Entleiher sowie Haftungsfragen
  • Rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages nach dem AGG
  • GDie Grundsätze „Equal-Payment“ und „Equal Treatment“
  • Ausnahmemöglichkeiten vom Gleichbehandlungsgebot durch Tarifverträge

Konzerninterner Personalverleih als Alternative zur Anstellung

  • "Tarifausstieg" durch interne Konzernleihe
  • Outsourcing und konzerninterner Personaldienstleister
  • Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung vs. Betriebsübergang (§ 613 a BGB)
  • Haustarifverträge: Wann bietet sich der Abschluss an / wie trete ich aus dem Arbeitgeberverband aus?
  • Vereinbarkeit von Leiharbeiter-Pools mit dem AÜG?

Konsequenzen (illegaler) unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung

  • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unwirksamer Überlassungsverträge
  • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Verlängerung befristeter Arbeitsverträge durch Zeitarbeit?

Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

  • Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern
  • Einsichtrecht des Betriebsrats in Überlassungsverträge
  • Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
  • FAuswirkungen der Beschäftigung von Leiharbeitnehmers im Kündigungs-schutzrecht, insbesondere Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
  • Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung des Stammpersonals
  • Folgen von Verstößen gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Betriebsvereinbarungen zur Leiharbeit; Checklisten; Musterformulierungen; praxisrelevante Urteile der Rechtsprechung zur Zeitarbeit 


Worum es in diesem Seminar geht


Auch die Zeitarbeitsunternehmen geraten aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise immer mehr unter Druck: Die Zeitarbeit fängt in Aufschwungphasen die Auftragsspitzen der Unternehmen ab und kompensiert Flauten, wenn die Konjunktur lahmt. Aktuell beendet der d Abschwung der Konjunktur den beispiellosen Boom der Zeitarbeitsbranche in Deutschland der vergangenen fünf Jahre.
Die Automobilfirmen wie BMW und Volkswagen haben als erste Werke damit begonnen, ihre Zeitarbeiter abzubauen. Auch in der exportorientierten Metallindustrie und im Maschinenbau trüben sich die Aussichten ein, was die Leiharbeiter als Erste im Unternehmen zu spüren bekommen. Vor allem in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten kommen sie zum Einsatz. Seit 2003 hat sich ihre Zahl auf über 700.000 mehr als verdoppelt.

Die aktuelle Lage der Zeitarbeitsbranche sehe derzeit zwar alles andere als rosig aus, doch dürften die Unternehmen in Zukunft erneut mehr auf Zeitarbeit zurückgreifen - so manche Experte, weshalb es für Unternehmen wichtig sei, bewährtes Personal weiter zu qualifizieren und Fachkräfte an das Unternehmen zu binden, denn der nächste Konjunkturaufschwung komme bestimmt.

Dessen ungeachtet bleibt die bedeutsame Tatsache bestehen, dass nicht wenige Unternehmen nicht oder nur ungenau die Vorschriften beim Einsatz von Fremdpersonal genau beachten, obwohl hier etliche Haftungs- und Entgeltrisiken auf dem Spiele stehen. Hinzu kommt auch der Umstand, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu gravierenden Auswirkungen im AÜG geführt hat, sodass u.a. das Verhältnis des AGG zu bisherigen arbeitsrechtlichen Regelungen und geltenden Tarifverträgen neu geprüft werden müsste.

Besonders eingehen werden unsere Referenten auf die umfangreichen Neuregelungen des AÜG im Jahre 2011, die der Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG Rechnung
tragen.

Die Übernahme von Leiharbeitern birgt auch Gefahren für den Entleiher. Ein Verstoß gegen das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) kann dann für das Unternehmen kostspielige und höchst unangenehme Konsequenzen (z.B. strafrechtliche Sanktionen) haben. Um Fehler zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, sich überprüfbare Kenntnisse in diesem rechtlichen Bereich anzueignen.
Auch für Betriebs- bzw. Personalräte sind durch das neue AGG die Herausforderungen erheblich gestiegen, weil in der Zeitarbeitsbranche viele neue Fragen zur Reichweite des Mitbestimmungsrechts aufgetreten sind. Um Kolleginnen/Kollegen der Stammbelegschaft hier vor Schaden durch unberechtigten Einsatz von Fremdpersonal (Problem der Substitution) zu bewahren, ist es dem Betriebsrat mit seiner Überwachungs- und Interessenfunktion nachhaltung zu empfehlen, sich den neuesten Überblick hinsichtlich der aktuell geltenden Gesetzes- und Rechtslage zu verschaffen.

Die Referenten des Seminars werden Ihnen zudem vermitteln, wie der Einsatz von Zeitarbeitern sinnvoll gestaltet werden kann und welche Anforderungen vor allem an einen rechtssicheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu stellen sind. Insbesondere kommen neben den Rechten und Pflichten die Haftungsfragen im Verhältnis „Verleiher-Entleiher“, aber auch im „Verhältnis „Entleiher-Arbeitnehmer“ zur Sprache. Die teilweise recht komplexen Rechtsbeziehungen bei der Arbeitnehmerüberlassung tragen Ihnen die Referenten genauso klar vor wie die Abgrenzung der Leiharbeit von weiteren Möglichkeiten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen immer wieder kompakt und anschaulich, welche anderen arbeitsrechtlichen Entwicklungen (etwa die Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns) die Zeitarbeit heutzutage prägen.



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Seminarorte und Termine


Mittwoch, den 25.01.2012
in Berlin im NH Hotel Berlin Mitte

Donnerstag, den 01.03.2012
in Frankfurt a.M. InterCity Hotel Airport

Dienstag, den 27.03.2012
in Hamburg im Hotel Lindner Am Michel

Donnerstag, den 03.05.2012
in Köln im NH Hotel Media Park

Seminardauer

1 tägiges Seminar

Seminarbeginn erster Tag

09.00 Uhr

Seminarende erster Tag

17.00 Uhr


Referenten

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen nur
€ 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. 


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Buchungsnummer

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