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Ihr Nutzen:

Sie lernen die wichtigsten Urteile der Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit kennen.
Sie wissen, wie man mit häufigen Kurzerkrankungen und Langzeitkrankheiten korrekt und ordnungsgemäß umgeht.

Sie kennen die "Drei-Stufen-Prüfung" des BAG, insbesondere wissen Sie, wann von einer "negativen Gesundheitsprognose" des Arbeitnehmers auszugehen ist.

Sie können die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungs- managements als Wirksamkeits-voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen.
Sie kennen die Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen.

Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personal-verantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrV / § 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. 


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit  


Erfahren Sie das Wichtigste zu:


  • häufigen Kurzerkrankungen

  • Langzeitkrankheiten

  • dauerndem Unvermögen zur Arbeitsleistung

  • krankheitsbedingten Leistungsminderungen

  • Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts

  • negativer Gesundheitsprognose

  • betriebliche Beeinträchtigungen

  • Low-Performance

  • Aussichten im Kündigungsschutzprozess

  • betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • neueste Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei
    langjähriger Krankheit
  • Wiedereinstellungsanspruch

  • Alkoholismus und Drogenabhängigkeit

  • Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer)

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen

Worum es in diesem Seminar geht


  • Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat.

    Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen.

    Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten
    Kündigung, wenig aus. Besonderen Zündstoff hat die Diskussion um die krankheitsbedingte Kündigung durch die neuen Urteile zur Urlaubsabgeltung
    trotz jahrelanger Erkrankung erhalten. Experten rechnen mit einem erheblichen
    Anstieg von krankheitsbedingten Kündigungen. Allein aus Kostengründen
    wird sich jeder Arbeitgeber genau überlegen, ob er es sich zukünftig noch leisten kann, dauerkranke Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.

    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten
    Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein „Lotteriespiel“ ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird.

    Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen.

    Neben Grundsatzurteilen werden die Referenten insbesondere folgende Urteile aus der neueren Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung behandeln:

    Anspruch auf Jahresurlaub trotz Krankheit
    BAG, EuGH

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
    BAG

    Wirksame krankheitsbedingte Kündigung – negative Gesundheitsprognose BAG

    Kündigung wegen langwieriger Erkrankung - Betriebliche Beeinträchtigungen
    LAG Rheinland-Pfalz

    Kündigung wegen Depressionen
    LAG Nürnberg

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
    BAG

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholismus
    LAG Berlin-Brandenburg

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz
    BAG

    Krankheitskündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz
    BAG

    Probezeitkündigung wegen HIV-Infektion
    ArbG Berlin

    Personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung
    Hessisches LAG

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung
    BAG

    Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten
    BAG

    Betriebliches Eingliederungsmanagement – (Keine) Wirksamkeitsvoraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung
    BAG

    Erforderlichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement vor betrieblicher Kündigung
    LAG Berlin-Brandenburg

    Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch ohne Betriebsrat
    BAG

    Unwirksamkeit einer Krankheitskündigung wegen Diskriminierung
    LAG Berlin-Brandenburg

    Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, ohne Zustimmung des Integrationsamtes - Verwirkung
    BAG  

    Mitteilung von Unterhaltspflichtungen bei Krankheitskündigung
    LAG Berlin-Brandenburg

    Außerordentliche Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit
    BAG

    Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit
    LAG Köln

    Verspätete Krankmeldungen als (wirksamer) Kündigungsgrund
    LAG Hessen

    Umfang der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    BAG

    Rückgabe des Dienstwagens nach sechs Wochen Krankheit?
    BAG

    Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit
    ArbG Berlin

    Urlaubsabgeltung nach Krankheit fällt unter Ausschlussfristen
    BAG

    Kein Anspruch auf Schwerbehindertenurlaub bei langjähriger Erkrankung
    LAG Berlin-Brandenburg

    Tariflicher und vertraglicher Mehrurlaub verfallen bei langjähriger
    Erkrankung - Anspruch auf Schwerbehindertenurlaub verfällt dagegen nicht
    LAG Düsseldorf

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte
    BAG

    Urlaubsanspruch nach Krankheit nur noch für 18 Monate?
    "Schulte"-Verfahren beim EuGH


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    Seminarorte und Termine


    Dienstag, den 13.03.2012
    in Stuttgart im Park Inn by Radisson

    Donnerstag, den 26.04.2012
    in Köln im NH Hotel Media Park

    Dienstag, den 12.06.2012
    in Berlin im NH Hotel Alexanderplatz

    Seminardauer

    eintägiges Seminar

    Seminarbeginn

    9.00 Uhr

    Seminarende

    17.00 Uhr


    Referenten

    Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.


    Seminargebühren

    Die Seminargebühren betragen nur
    € 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. 


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