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Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat.
Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen.
Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten
Kündigung, wenig aus. Besonderen Zündstoff hat die Diskussion um die krankheitsbedingte Kündigung durch die neuen Urteile zur Urlaubsabgeltung
trotz jahrelanger Erkrankung erhalten. Experten rechnen mit einem erheblichen
Anstieg von krankheitsbedingten Kündigungen. Allein aus Kostengründen
wird sich jeder Arbeitgeber genau überlegen, ob er es sich zukünftig noch leisten kann, dauerkranke Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten
Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein „Lotteriespiel“ ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird.
Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen.
Neben Grundsatzurteilen werden die Referenten insbesondere folgende Urteile aus der neueren Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung behandeln:
Anspruch auf Jahresurlaub trotz Krankheit BAG, EuGH
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen BAG
Wirksame krankheitsbedingte Kündigung negative Gesundheitsprognose BAG
Kündigung wegen langwieriger Erkrankung - Betriebliche Beeinträchtigungen
LAG Rheinland-Pfalz
Kündigung wegen Depressionen
LAG Nürnberg
Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
BAG
Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholismus
LAG Berlin-Brandenburg
Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz
BAG
Krankheitskündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz
BAG
Probezeitkündigung wegen HIV-Infektion
ArbG Berlin
Personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung
Hessisches LAG
Fristlose Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung
BAG
Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten BAG
Betriebliches Eingliederungsmanagement (Keine) Wirksamkeitsvoraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung BAG
Erforderlichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement vor betrieblicher Kündigung
LAG Berlin-Brandenburg
Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch ohne Betriebsrat
BAG
Unwirksamkeit einer Krankheitskündigung wegen Diskriminierung LAG Berlin-Brandenburg
Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, ohne Zustimmung des Integrationsamtes - Verwirkung BAG
Mitteilung von Unterhaltspflichtungen bei Krankheitskündigung
LAG Berlin-Brandenburg
Außerordentliche Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit BAG
Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit LAG Köln
Verspätete Krankmeldungen als (wirksamer) Kündigungsgrund
LAG Hessen
Umfang der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall BAG
Rückgabe des Dienstwagens nach sechs Wochen Krankheit?
BAG
Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit
ArbG Berlin
Urlaubsabgeltung nach Krankheit fällt unter Ausschlussfristen
BAG
Kein Anspruch auf Schwerbehindertenurlaub bei langjähriger Erkrankung
LAG Berlin-Brandenburg
Tariflicher und vertraglicher Mehrurlaub verfallen bei langjähriger
Erkrankung - Anspruch auf Schwerbehindertenurlaub verfällt dagegen nicht
LAG Düsseldorf
Abgeltung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte
BAG
Urlaubsanspruch nach Krankheit nur noch für 18 Monate?
"Schulte"-Verfahren beim EuGH
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