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Ihr Nutzen:
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Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte
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Die Veranstaltung richtet sich im Zuge von geplanten Betriebs(teil-)veräußerungen und Betriebsänderungen ausdrücklich sowohl an Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche als auch an Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
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Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?
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| Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Hier erfahren Sie mehr
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Interessenausgleich, Sozialplan und Einigungsstelle nach neuestem Recht
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Erfahren Sie das Wichtigste zu:
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den strategischen Optionen einer geschickten Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
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den Voraussetzungen, den möglichen Inhalten und den formellen Anforderungen
- den Informations- und Beratungsrechten des Betriebsrats, den Umfang der Unterrichtungspflicht
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den Rechtsfolgen der Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
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der zulässigen Vereinbarung von Auswahlrichtlinien ("Punkteschema"), Namenslisten und Altersgruppen im Interessenausgleich
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der optimalen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht und der Möglichkeit von sog. "Turboprämien"
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der Erzwingbarkeit von Sozialplänen und der Erstreitbarkeit von Tarifvertragssozialplänen
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den Auswirkungen des AGG auf Sozialplangestaltung und Sozialauswahl
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der Durchführung von Personalabbau und Massenentlassungen
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den geänderten Voraussetzungen von Massenentlassungen
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der Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung nach neuestem Recht
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dem Einigungsstellenverfahren (Einrichtung, Durchführung und Spruch der Einigungsstelle)
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der gerichtlichen Anfechtung von Sozialplänen und den Folgen der Nichtvereinbarung bzw. Nichtbefolgung des Interessenausgleichs
dem einstweiligen Rechtschutz beim Arbeitsgericht gegen Betriebsänderungen
- den Vor- und Nachteilen von Transfergesellschaften (Auffanggesellschaften) und der Gestaltung von Transfersozialplänen
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Worum es in diesem Seminar geht
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Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise zwingt viele Unternehmen zu drastischen Einsparungen. Viele Firmen haben versucht, diesem Sparzwang mit mehrwöchiger Kurzarbeit und Zwangsurlaub zu begegnen. Doch wenn
diese Mittel nicht mehr ausreichen, müssen viele Betriebe mit einem umfangreichen Stellenabbau reagieren. Damit verbunden ist die Auseinandersetzung mit Sozialplänen, den rechtlichen Rahmenbedingung von Massenentlassungen und dem Interessenausgleich bis zur Einigungsstelle.
In dieser Seminarreihe, die sich sowohl an Führungskräfte, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- und Personalräte richtet, werden erfahrene Arbeitsrichter aller Instanzen und einschlägig tätige
Rechtsanwälte den Teilnehmern das Rüstzeug für die Vertretung ihrer
jeweiligen rechtlichen Interessen in der wirtschaftlichen Krise des
Unternehmens geben.
Unternehmerische Fehlentscheidungen bei einem größeren Personalabbau
oder bei Umstrukturierungen können bei einem wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen zum Ruin führen. Eine Missachtung der Mitbestimmungs und Informationsrechte des Betriebsrates ist geeignet, nicht nur das Klima zwischen den Betriebsparteien zu verderben, sie kann auch zu erheblichen juristischen und wirtschaftlichen Nachteilen für den Arbeitgeber führen.
Personalverantwortliche und Betriebsräte sind deshalb gehalten, sich zur sachgerechten Wahrnehmung ihrer wechselseitigen Interessen sorgsam über die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Fragen von Interessenausgleich und Sozialplan, aber auch zu den Problemen der betriebsbedingten Kündigung zu informieren.
Das Seminar wird sich intensiv mit den Inhalten und formellen Ansprüchen befassen, die in einem Interessenausgleich und Sozialplan beachtet werden müssen. Dabei spielen die Neuregelungen der Sozialauswahl eine erhebliche
Rolle. Die Wiedereinführung der Namensliste, die Möglichkeit der Sicherung der Altersstruktur und die erleichterte Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl vergrößern den Spielraum auf der Arbeitgeberseite,
die Restrukturierung u.U. derart zu gestalten, dass die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden, mit denen der Betrieb wieder auf Erfolgskurs gebracht werden kann.
Ferner ist bei der Gestaltung von Sozialplänen und der Verhandlung eines Interessenausgleichs das notwendige Fingerspitzengefühl sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite erforderlich. Einerseits sollen die von Freisetzung betroffenen Arbeitnehmer möglichst umfassend unterstützt werden, andererseits müssen im Interesse der verbleibenden Arbeitsplätze die Gesamtkosten der Maßnahme kalkulierbar bleiben. Die Referenten zeigen Ihnen, wie unter den gegebenen Umständen und unter Nutzung der Fördermittel die beste Lösung für den Betrieb und die Mitarbeiter erzielt werden kann und informieren Sie über die üblichen Beträge und Vorgehensweisen.
Daneben sollten auch die Kenntnisse über die rechtlichen Voraussetzungen eines Einigungsstellenverfahrens und dessen technische und inhaltlicher Ablauf zur Rüstzeug eines jeden Beteiligten gehören.
Dabei werden nicht nur die Erfahrungen aus den entsprechenden Einigungsstellenverfahren vermittelt, sondern auch Strategie und Taktik bei Vorbereitung und Durchführung von Betriebsänderungen und Massenentlassungen erörtert. Den Arbeitgebervertretern werden die Grenzen und Möglichkeiten ihres jeweiligen Handlungsspielraums dargestellt. Für die Betriebsräte wird offengelegt, mit welchen Gegenstrategien sie die Interessen der Kollegen optimal vertreten können.
Auf Grund der weitgehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen ist dieses Seminar, wie eingangs erwähnt, nicht nur für die Arbeitgeberseite, sondern auch für Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder von erheblicher praktischer Relevanz. Ohne fundierte Kenntnis der Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten kann eine sachgerechte Vertretung der existentiellen Interessen der Belegschaft nicht erfolgen. Die Referenten werden deshalb die einzelnen Themenkomplexe, wie z.B. das Einigungsstellenverfahren, jeweils aus Sicht beider Betriebspartner beleuchten und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
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Druckversion
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Seminarorte und Termine
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| Mittwoch-Donnerstag |
24.-25.11.2010 |
| in Frankfurt a.M. im |
InterCity Hotel Airport |
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| Dienstag-Mittwoch |
11.-12.01.2011 |
| in München im |
NH Hotel Deutscher Kaiser |
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Seminardauer
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| zweitägiges Seminar |
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Seminarbeginn erster Tag
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9.30 Uhr
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Seminarende letzter Tag
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17.00 Uhr
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Referenten
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Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
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Seminargebühren
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Die Seminargebühren betragen nur € 850,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.
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Noch Fragen?
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Buchungsnummer |
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