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Ihr Nutzen:

Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Grundlagen des BetrVG und können dieses Wissen in der Praxis anwenden.
Sie kennen die Rechte und Aufgaben, aber auch die Pflichten des Betriebsrats.

Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Arten der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Sie lernen die Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses kennen.

Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Geschäftsführer, Mitarbeiter der Personalabteilung, Fachvorgesetzte sowie Führungsnachwuchskräfte, die unverzichtbares Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht für eine qualifizierte Personalarbeit systematisch erarbeiten oder auffrischen wollen.

Angesprochen sind mit diesem Grundkurs aber zudem Betriebs- und Personalratsmitglieder (auch sog. „Nachrücker“), da fundiertes
Wissen im Betriebsverfassungsrecht notwendig für eine effiziente
Wahrnehmung der Belegschafts-interessen sind. Für Betriebs-
bzw. Personalratsmitglieder vermittelt das Seminar erforderliche
Kenntnisse und Kompetenzen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Grundkurs Betriebsverfassungsrecht

Erfahren Sie das Wichtigste zu:


Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts
  • Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegschaft
  • Grundbegriffe des Betriebsverfassung
  • Organe der Betriebsverfassung und ihre Funktion 
Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG 
  • Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit  
Zusammensetzung, Geschäftsführung und Organisation des Betriebsrats   
  • Struktur des Betriebsrats
  • Rechte und Pflichten von Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretern
  • Aufgabenverteilung im BR und Geschäftsordnung des Betriebsrats
  • Bereitstellung von Räumen, Sachmitteln und Büropersonal
Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Allgemeine Aufgaben, Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
  • Kontrollaufgaben
  • Informations-, Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrechte des Betriebsrats
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte; Anhörungsrechte
  • Zwingende und freiwillige Mitbestimmung
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    • Fragen der Ordnung des Betriebs; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden
    • Urlaubsgrundsätze
    • Technische Überwachungseinrichtungen
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    • Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung
    • Inner- und außerbetriebliche Stellenausschreibungen
    • Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
    • Verfahren bei der Verweigerung der Zustimmung
    • Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung
    • Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber  
Die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: 
Der Wirtschaftsausschuss
    • Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
    • Auskunftspflichten des Unternehmens
    • Einsichtsrecht in wirtschaftlichen Unterlagen
    • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

Worum es in diesem Seminar geht


Das Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld die Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und umfassende Kenntnisse hinsichtlich der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen erlangen möchten.

Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz, Globalisierung und wirtschaftlichen Krisen kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis eine besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerhaften Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen.

Das Seminar setzt keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Einstieg für Teilnehmer, die sich an zwei zusammenhängenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalentscheider und Betriebsräte die größte praktische Relevanz besitzen.

Die Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funktion erläutern. Einen breiten Raum nehmen dabei die Auskunfts- und Informationsansprüche des Betriebsrats ein, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegschaft weitgehend unverständlich blieben. Sind wirtschaftliche Angelegenheiten betroffen sind, so sieht z.B. § 106 BetrVG eine umfangreiche Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftausschuss vor.
Auch im personellen Bereich bestehen umfangreiche Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats, insbesondere im Bereich der Personalplanung (§ 92 BetrVG) sowie bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG).
Zusammen mit der Darstellung der Mitbestimmungsrechte in soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten erhalten Sie das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Praxis. Nur auf dieser Grundlage können Sie die Belegschaft kompetent und engagiert vertreten. Selbstverständlich kann jeder die Veranstaltung besuchen, um vergessenes Wissen wieder aufzufrischen („Fresh up“).

Mit dem an zwei Tagen vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, auch entscheidende Fehler von vornherein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben beiden Betriebsparteien damit erspart. Natürlich können Sie die Veranstaltung auch zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen (meist branchenübergreifenden) Unternehmen nutzen und damit Ihr Blickfeld für betriebsverfassungsrechtliche Fragen erweitern.


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Seminarorte und Termine


Mittwoch-Donnerstag 30.-31.05.2012
in Frankfurt a.M. im Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe

Mittwoch-Donnerstag 18.-19.07.2012
in München im Leonardo Royal Hotel München

Mittwoch-Donnerstag 15.-16.08.2012
in Dresden im Hilton Hotel Dresden

Dienstag-Mittwoch 11.-12.09.2012
in Hamburg im Renaissance Hamburg Hotel

Mittwoch-Donnerstag 07.-08.11.2012
in Essen im Mövenpick Hotel Essen

Seminardauer

zweitägiges Seminar

Seminarbeginn erster Tag

9.30 Uhr

Seminarende letzter Tag

17.00 Uhr


Referenten

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. 

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen nur
€ 790,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten.


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Buchungsnummer
24100

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