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Ihr Nutzen:

Sie erfahren, welche Vorschriften vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind.
Sie lernen die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen.

Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien.

Sie lernen die wichtigsten Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind.
Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungs-schutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen.

Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch für Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen. 


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Grundlagen des Arbeitsrechts

Erfahren Sie das Wichtigste zu:


Grundbegriffe des Arbeitsrechts 
  • Normenpyramide
  • Kernbegriffe
  • Kollektives und individuelles Arbeitsrecht  
  • Tarifbindung, Anlehnung an Tarifvertrag
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen  
  • Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen
  • Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews und Fragerecht des Arbeitgebers
  • Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen
  • AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen
  • Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit 
Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien
  • Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers
  • Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung
  • Lohn und Gehalt als Hauptpflicht des Arbeitgebers;
  • Zielvereinbarungen und  leistungsorientierte Vergütung
  • Unterschiedliche Bonus- und Prämienlohnmodelle
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit
Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen
    • Ausübung und Reichweite des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber
    • Änderungskündigung
    • Versetzung und Umgruppierung
    • Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    • Einvernehmliche Kündigung: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
    • Vorbereitung der Kündigung (u.a. Abmahnung)
    • Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz
    • Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach § 623 BGB
    • Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik
    • Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats 
Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen
    • Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz
    • Schwerbehinderte
    • Auszubildende
    • Betriebsratsmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung
    • Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

Worum es in diesem Seminar geht


Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben.

Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten.

Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an den konkreten Praxis des Arbeitsrechts.

Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminar-skriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit.

Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen des Besuch vertiefender Seminare z.B. "Update Arbeitsrecht 2011".

Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern.


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Seminarorte und Termine


Mittwoch-Donnerstag 08.-09.02.2012
in Berlin im Esplanade Grand Hotel Berlin

Dienstag-Mittwoch 06.-07.03.2012
in Stuttgart im Park Inn by Radisson Stuttgart Hotel

Mittwoch-Donnerstag 18.-19.04.2012
in Köln im Barcelo Cologne City Center

Dienstag-Mittwoch 08.-09.05.2012
in Frankfurt a.M. im Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe

Mittwoch-Donnerstag 13.-14.06.2012
in Hamburg im Renaissance Hamburg Hotel

Seminardauer

zweitägiges Seminar

Seminarbeginn erster Tag

9.30 Uhr

Seminarende letzter Tag

17.00 Uhr


Referenten

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. 

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen nur
€ 790,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und das Abendessen am ersten Seminartag.


Noch Fragen?


Buchungsnummer
22600

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