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Ihr Nutzen:
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Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte
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Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwort-liche, Unternehmer, Geschäftsführer als auch an Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
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Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?
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| Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Hier erfahren Sie mehr
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Der neue PfA-Infodienst |
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Die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen nach neuestem Recht
- Direktionsrecht des Arbeitgebers, Änderungskündigung, Änderung auf Veranlassung von Arbeitnehmern -
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Erfahren Sie das Wichtigste zu:
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- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
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- Möglichkeiten des Widerrufs einzelner Vertragsbedingungen /
Vereinbarkeit formularmäßiger Widerrufsvorbehalte mit AGB-Recht
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- Wirksamkeit von sog. Anpassungs- und Entwicklungsklauseln
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- Änderungskündigung (Grundlage und Folgen sowie
Reaktionsmöglichkeiten
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- Veränderungen auf Veranlassung des Arbeitnehmers
(z.B. Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit, Arbeitsreduzierung,Teilzeitanspruch
von Schwerbehinderten)
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Worum es in diesem Seminar geht
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Nicht immer beruhen Veränderungen im Arbeitsverhältnis auf gegenseitigem Wunsch. Die Veränderung von Arbeitszeit hinsichtlich ihres Umfangs und Lage sowie die Kürzung und Streichung von übertariflichen Zulagen erfreuen sich nicht unbedingt besonderer Beliebtheit bei den betroffenen Arbeitnehmern.
Aber auch die Veränderung auf alleinigen Wunsch des Arbeitnehmers (z.B. Eltern und Pflegezeit) sorgt meist für Zündstoff. Ein Beispiel für die gesetzliche Durchsetzbarkeit auch einseitig gewollter Veränderungen ist das Direktionsrecht.
Es beruht auf dem Arbeitsvertrag und gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. Bei dessen Ausübung steht dem Arbeitgeber ein weiter Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu. Insbesondere hat der Arbeitgeber das Recht, die im Arbeitsvertrag nur
rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen festzulegen und dabei Art, Zeit und Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen.
Oft müssen sich die Gerichte mit der Prüfung folgender Fragen beschäftigen:
- Wie weit muss sich der Arbeitnehmer dieser einseitigen Leistungsbestimmung unterwerfen?
- Was sind die Rechtsfolgen unzulässiger Ausübung des Direktionsrechts und wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren?
- Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff des „billigen Ermessens“, was der Begriff der „Konkretisierung“?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag wirksam Widerrufsvorbehalte hinsichtlich einzelner Vergütungsbestandteile aufnehmen?
- Unter welchen Voraussetzungen sind Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu behandeln?
- Gibt es Gesetze, die den Umfang des Direktionsrechts begrenzen?
Ein weiteres Mittel, die bestehenden Arbeitsbedingungen, sogar über das Direktionsrecht hinaus, zu ändern, ist die betriebsbedingte Änderungskündigung. Sie umfasst auch u.a. ganz erhebliche Veränderungen
der Arbeitsbedingungen im Bereich, zu denen das Direktionsrecht nicht zum Tragen kommt.
Oftmals setzen Arbeitgeber die Änderungskündigung ein, um damit die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen gleichsam „nach unten“ zu erreichen. Um diese wirksam einsetzen zu können, gilt es, ihre Voraussetzung genauestens zu kennen.
Dieses Seminar wird Ihnen die Rechtssicherheit vermitteln, mit allen drei Formen der einseitigen Veränderungen fehler- und risikofrei umgehen zu können. Behandelt werden insbesondere einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen, deren Bedeutung sowie deren Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
Es werden anschauliche Beispiele und konkrete Hinweise für die direkte Umsetzung des erworbenen Wissens geboten, und es steht den Teilnehmern genügend Raum für die Erörterung ihrer firmenspezifischen Fragestellungen zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die Arbeit vereinfachen.
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Druckversion
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Seminarorte und Termine
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| Donnerstag, den |
24.05.2012 |
| in Hamburg im |
Hotel Lindner Am Michel |
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| Dienstag, den |
10.07.2012 |
| in Heidelberg im |
NH Hotel Heidelberg |
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| Mittwoch, den |
08.08.2012 |
| in Stuttgart im |
Hotel Hilton Garden Inn |
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| Donnerstag, den |
20.09.2012 |
| in Düsseldorf im |
NH Hotel City Nord |
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| Donnerstag, den |
11.10.2012 |
| in München im |
Best Western Cristal |
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Seminardauer
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| eintägiges Seminar |
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Seminarbeginn
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9.00 Uhr
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Seminarende
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17.00 Uhr
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Referenten
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Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. |
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Seminargebühren
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Die Seminargebühren betragen nur € 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.
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Noch Fragen?
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Buchungsnummer |
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