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Ihr Nutzen:
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Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte
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Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personal-verantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
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Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?
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| Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Hier erfahren Sie mehr
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Der neue PfA-Infodienst |
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Betriebsvereinbarungen
- Möglichkeiten und Grenzen in der betrieblichen Praxis -
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Erfahren Sie das Wichtigste zu:
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Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung (Begriff und Bedeutung)
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Betriebsvereinbarung und andere Vereinbarungsformen
- Einseitige Zusagen, Gesamtzusagen und Individualzusagen
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Regelungsgegenstand, Möglichkeiten und Grenzen der Regelungen
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
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- Regelungsgegenstände nach dem BetrVG
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- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
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- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
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- Vorrang Tarifvertrag und Gesetz
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Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung
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- Verhandlungen mit den Betriebsparteien, Verhandlungsstrategien
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- Betriebsinterne und externe Sachverständige
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Durchsetzung und Wirkung von Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellenverfahren
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- arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
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- Wirkung bei erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
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- Ansprüche von Arbeitnehmern aus Betriebsvereinbarungen
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Durchführung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen
- Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber, den
Betriebsrat oder Arbeitnehmer und optionale Handlungsmöglichkeiten
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- Durchführung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarung durch Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer
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- Kündigung und Nachwirkung von erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
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Auswirkungen des Betriebsübergangs auf Betriebsvereinbarungen
- Fortgeltung der Betriebsvereinbarung bei Wahrung der Betriebsidentität
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- Probleme normativer Fortgeltung bei Übergang von Betriebsteilen
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- Voraussetzungen der individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
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- Normative Fortgeltung der Gesamtbetriebsvereinbarung
- bei Übergang von Betrieben und Teilbetrieben?
- als Einzelbetriebsvereinbarung?
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- Kollisionsregeln bei konkurrierenden normativ geltenden Betriebsvereinbarungen im Erwerberbereich
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Erarbeitung einer Checkliste (Worauf ist beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu achten?) und Musterbeispiele
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Worum es in diesem Seminar geht
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Die Betriebsvereinbarung ist die eine Form der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Als „Gesetz des Betriebes“ hat sie bei erzwingbaren Betriebsvereinbarung unmittelbare und zwingende Wirkung zu Gunsten oder auch zu Lasten der Arbeitnehmer.
Arbeitszeit, Datenschutz oder Beschäftigungssicherung:
Die Betriebsvereinbarung ist ein unverzichtbares Mitbestimmungsinstrument. Sie bietet Betriebs- bzw. Personalräten weitreichende Möglichkeiten, innerbetriebliche Regelungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen. So können im Interesse beider Parteien Vereinbarungen getroffen werden, die genau auf die speziellen Belange eines Betriebes zugeschnitten sind.
In dem Seminar, das sich sowohl an die Arbeitgeber, Personalverantwortlichen als auch an die Betriebs- bzw. Personalräte wendet, erfahren Sie die „Basics“ zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsvereinbarungen. Vom formal richtigen Abschluss über rechtlich zulässige Inhalte bis hin zur Beendigung von Betriebsvereinbarungen - wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Denn in der betrieblichen Praxis ist seriösen Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zumindest teilweise unwirksam, weil Formfehler gemacht, sie nicht vom zuständigen Gremium abgeschlossen werden oder sie andere Fehler enthalten. Darüber hinaus zeigen Betriebsvereinbarungen oft unklare Regeln oder Lücken.
Mit jeder Vereinbarung wird die betriebliche Realität gestaltet und ist damit Ausfluss der Gestaltungsmöglichkeit, eine Einschränkung ist damit nicht gegeben. Durch die Ausübung der Mitbestimmungsrechte und das Treffen einer Regelung realisiert sich die Mitbestimmung und wird vertraglich fixiert.
Durch den Abschluss einer Vereinbarung sind die Gegenstände, die geregelt werden, eine reale Umsetzung der Mitbestimmung.
Welche Bereiche durch Betriebsvereinbarung rechtssicher geregelt werden können, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften hier zu beachten sind und welche Initiativrechte der Betriebsrat durchsetzen kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Zudem wird als eine Durchsetzungsmöglichkeit die Einigungsstelle
vorgestellt und die Frage beantwortet, welche Auswirkungen ein Betriebsübergang oder eine Unternehmensumwandlung auf betriebsexistierende Betriebs- bzw. Gesamtbetriebsvereinbarungen haben.
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Druckversion
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Seminarorte und Termine
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| Dienstag, den |
05.06.2012 |
| in Düsseldorf im |
NH Hotel City Nord |
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| Mittwoch, den |
18.07.2012 |
| in Stuttgart im |
Park Inn by Radisson Stuttgart Hotel |
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Seminardauer
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| eintägiges Seminar |
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Seminarbeginn
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9.00 Uhr
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Seminarende
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17.00 Uhr
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Referenten
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| Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. |
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Seminargebühren
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Die Seminargebühren betragen nur € 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.
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Noch Fragen?
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Buchungsnummer |
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