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Ihr Nutzen:

Sie lernen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften beim Abschluss und der Gestaltung von Aufhebungs-verträgen, insbesondere die möglichen Fehlerquellen kennen.
Sie bekommen einen Überblick über die Regelungsinhalte der Aufhebungsverträge (z.B. Abfindungshöhe) und lernen als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer-vertreter neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Optimalisierungsstrategien kennen.

Sie beherrschen als Arbeitgeber die in letzter Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen.

Ziel des Seminar ist es, neben der Senkung bzw. Vermeidung der "Folge"-Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch in Zukunft rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können

Betriebs- bzw. Personalräte können auf Grund ihrer Kenntnis der Neuregelung ihre Kollegen wirkungsvoll unterstützen und aktuell informieren.

Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Bereichsleiter, Betriebs- bzw. Personalräte sowie an Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die in dem Seminar vermittelten  Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 4 Abs. 6 BPersVG erforderlich. 


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Aufhebungsverträge im Spiegel der Rechtsprechung und der aktuellen gesetzlichen Tendenzen
(Die neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Optimalsierungsstrategien) 


Erfahren Sie das Wichtigste zu:


  • Abschluss und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
    (Leitfaden, Checklisten, Mustervertrag, Fehlerquellen)

  • Regelungsinhalte von Aufhebungsverträgen
    (z.B. Abfindungshöhe, Fortzahlung der Vergütung, Freistellung, Zeugnis, Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Outplacementkosten, Ausgleichskosten)

  • Gesetzlicher Abfindungsanspruch gemäß § 1 a KSchG

  • Auswirkungen der AGB-Regelungen und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

  • Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags wegen
    Altersdiskrimnierung

     Geänderte sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen durch die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts (Sperrfrist, Ruhenszeit und Erstattungsansprüche) 

  • Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
  • "Beseitigungsmöglichkeiten" von Aufhebungsverträgen 

  • Auskunfts- und Hinweispflichten des Arbeitgebers

  • Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit

  • Worum es in diesem Seminar geht


    Die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist in der Praxis mindestens ebenso wichtig wie die einseitige Vertragsbeendigung durch eine Kündigung.

    Insgesamt haben sich die „Spielregeln“ im Hinblick auf die Vermeidung von Sperrzeiten drastisch geändert! Wer als Arbeitgeber morgen noch rechtssicher einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag schließen will, muss die in der letzten Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen beherrschen. Andernfalls droht im Anschluss an die einvernehmliche Beendigung gleichwohl eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Konsequenzen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Betriebsräte, die ihre Kollegen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen, können dies nur, wenn sie die neuen Urteile, die veränderten Dienstanweisungen und die neuen gesetzlichen Regelungen kennen.

    Ziel des Seminars ist es deshalb, nicht nur die „Folge“-Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu senken bzw. zu vermeiden, sondern auch in Zukunft rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können.

    Neben den Grundsatzfragen des Aufhebungsvertrages werden die Referenten des Seminars auf die Vielzahl von gravierenden Änderungen eingehen, die es in jüngster Vergangenheit auf dem Gebiet der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen gegeben hat. Deren Nichtbeachtung kann ggf. für die betroffenen Arbeitnehmer zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen, insbesondere zu einer sperrzeitbedingten Minderung von Arbeitslosengeld führen.

    Ein besonderer Fokus der Veranstaltungsreihe wird daher auf die geänderten sozialrechtlichen Konsequenzen gelegt. Die Referenten werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele erläutern, welche Risiken Aufhebungsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten nunmehr haben. Denn für den Abschluss von Aufhebungsverträgen spielt es im Entscheidungsprozess der Parteien eine erhebliche Rolle, wie sich z.B. die Zahlung von Abfindungen auf Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes auswirkt. Die Erörterungen erfolgen unter Berücksichtigung der neuen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 144 SGB III (Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit).

    Da im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverträgen noch umfangreiche Pflichten von beiden Vertragsparteien zu erfüllen sind, wird ein weiterer Schwerpunkt auf der Ausgestaltung von Aufhebungsverträgen liegen. Hier soll es den Teilnehmern ermöglicht werden, Fehlerquellen zu erkennen und so in der Praxis zu vermeiden.


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    Seminarorte und Termine


    Dienstag, den 25.09.2012
    in Hamburg im Quality Hotel Ambassador

    Dienstag, den 06.11.2012
    in Köln im Novotel Köln City

    Donnerstag, den 22.11.2012
    in München im Best Western Cristal

    Donnerstag, den 06.12.2012
    in Frankfurt a.M. im InterCity Hotel Airport

    Seminardauer

    eintägiges Seminar

    Seminarbeginn

    9.00 Uhr

    Seminarende

    17.00 Uhr


    Referenten

    Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
    Alle Referenten verfügren über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.


    Seminargebühren

    Die Seminargebühren betragen nur
    € 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. 


    Noch Fragen?


    Buchungsnummer
    24600

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