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Ihr Nutzen:

Sie können den Begriff der Leiharbeit vom Arbeits-, Dienst und Werksvertrag abgrenzen und verstehen die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.

Sie kennen insbesondere die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen unwirksamer (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung.

Sie kennen die erweiterten Beteiligungsrechte und neuen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wissen, welche Folgen die Verstöße gegen diese Beteiligungsrechte haben können.


Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverant-wortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. 

Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung
Die rechtssichere Gestaltung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern


Erfahren Sie das Wichtigste zu:


Überblick über die Rechtsquellen der Zeitarbeit (einschl. Europarecht)

  • Inhalt und Aufbau des AÜG
  • Begriff der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Reform 2011: Die gesetzlichen Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht und ihre Folgen

  • die neuen rechte der Leiharbeitnehmer, die neuen Pflichten für Entleiher
  • die CGZP-Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte
  • die "Drehtürklausel" zum Schutz der Stammbelegschaft
  • die wichtigsten Neuregelungen durch das AÜG-Kontrollgesetz
  • grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung: die Folgen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 01.05.2011
  • die neue Lohnuntergrenze für die Leiharbeit
  • das neue Tarifgefüge in der Zeitarbeit
  • die Grundsätze "Equal-Payment" und "Equal Treatment" und Ausnahmemöglichkeiten vom Gleichbehandlungsgebot durch Tarifverträge

Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zu weiteren Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes (z.B. Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag) Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung

  • Echte und unechte Leiharbeit
  • Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
  • Verleiher und Entleiher sowie Haftungsfragen
  • Rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages

Konzerninterner Personalverleih als Alternative zur Anstellung

  • "Tarifausstieg" durch interne Konzernleihe
  • Outsourcing und konzerninterner Personaldienstleister
  • Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung vs. Betriebsübergang (§ 613 a BGB)
  • Haustarifverträge: Wann bietet sich der Abschluss an / wie trete ich aus dem Arbeitgeberverband aus?
  • Vereinbarkeit von Leiharbeiter-Pools mit dem AÜG?

Konsequenzen (illegaler) unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung

  • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unwirksamer Überlassungsverträge
  • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
  • Verlängerung befristeter Arbeitsverträge durch Zeitarbeit?
  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
  • Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern
  • Einsichtsrecht des Betriebsrats in Überlassungsverträge
  • Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
  • Auswirkungen der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Kündigungsschutzrecht, insbesondere Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
  • Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung des Stammpersonals
  • Folgen von Verstößen gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Betriebsvereinbarungen zur Leiharbeit; Checklisten; Musterformulierungen; praxisrelevante Urteile der Rechtsprechung zur Zeitarbeit 


Worum es in diesem Seminar geht


Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr der Millionengrenze genähert und damit ein Rekordhoch erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren Ende Juni 2011 in etwa 910.000 Zeitarbeiter beschäftigt. Das seien fast 13 Prozent mehr gewesen als ein Jahr zuvor.

Denn viele Unternehmen haben bei dem wirtschaftlichen Aufschwung zunächst lieber Leiharbeitnehmer eingesetzt. So profitiert der Entleiher von der Zeitarbeit insbesondere bei Nachfragespitzen, da hier keine regulären Arbeitskräfte gesucht und eingestellt werden müssen. Bei sinkender Nachfrage können Entlassungen des eigenen Personals verhindert werden.
Die Übernahme von Leiharbeitern birgt jedoch auch erhebliche Gefahren für den Entleiher. Ein Verstoß gegen das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) kann dann für das Unternehmen kostspielige und höchst unangenehme Konsequenzen (z.B. strafrechtliche Sanktionen) haben. Haftungs- und Entgeldrisiken gilt es unter Beachtung der aktuellen und gerade geänderten Gesetzeslage zu minimieren.

Denn ab sofort gibt es wichtige Änderungen in Sachen Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung. So z.B. Mindestlöhne, Verhinderung des Drehtüreffekts, erweiterte Rechte der Leiharbeiter, neue Pflichten für Entleiher, neue CGZP-Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte usw.

Daher macht Sie dieses Seminar mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften vertraut und Sie erfahren, wie der Einsatz von Leiharbeitnehmern auch nach der gesetzlichen Neureglung sinnvoll gestaltet werden kann. Die Referenten des Seminars werden Ihnen zudem vermitteln, auf was Sie unter Berücksichtigung des CGZP-Beschlusses des BAG unbedingt achten müssen und erläutert Ihnen die Gestaltungsgrenzen beim Einsatz von Zeitarbeitskräften. Auch welche tarifvertraglichen Vorgaben gelten und welche Anforderungen vor allem an einen rechtssicheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu stellen sind. Insbesondere kommen neben den Rechten und Pflichten die Haftungsfragen im Verhältnis „Verleiher-Entleiher“, aber auch im Verhältnis „Entleiher- Arbeitnehmer“ zur Sprache.

Die teilweise recht komplexen Rechtsbeziehungen bei der Arbeitnehmerüberlassung
tragen Ihnen die Referenten genauso klar vor wie die Abgrenzung der Leiharbeit von weiteren Möglichkeiten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten sich zeitnah mit den rechtlichen Änderungen vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten der Überwachung und Mitbestimmung nachhaltig ausschöpfen zu können.
Denn: Das neue Gesetz gegen den Missbrauch von Zeitarbeit, auch „Lex Schlecker“ genannt, bringt viele Vorteile für Leiharbeiter und Stammbelegschaft. Sie erhalten mit der Erarbeitung der gesetzlichen Rechte und Handlungsmöglichkeiten die Grundlage für eine erfolgreiche Interessenvertretung.

Die Referenten werden Ihnen nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern überdies auch praktische Tipps zur Umsetzung des erworbenen Wissens im eigenen Betrieb geben. Zudem wird Zeit und Gelegenheit für einen intensiven Austausch auch unter den Seminarteilnehmern und mit dem Referenten gegeben sein.


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Seminarorte und Termine


Dienstag, den 22.05.2012
in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn

Donnerstag, den 14.06.2012
in Berlin im Best Western Grand City Hotel

Dienstag, den 17.07.2012
in Karlsruhe im Renaissance Hotel

Mittwoch, den 05.09.2012
in Wiesbaden im NH Hotel Aukamm

Dienstag, den 16.10.2012
in München im Best Western Cristal

Donnerstag, den 22.11.2012
in Düsseldorf im NH Hotel City Nord

Seminardauer

1 tägiges Seminar

Seminarbeginn erster Tag

09.00 Uhr

Seminarende erster Tag

17.00 Uhr


Referenten

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen nur
€ 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. 


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Buchungsnummer

24200

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