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Ihr Nutzen:

Sie kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Ziele und verschiedenen Formen der Mitarbeiterkontrolle.
Sie haben fundierte Kenntnisse hinsichtlich der datenschutz-relevanten Vorgänge im Arbeits-verhältnis und der Zulässigkeit der Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Mitarbeiterdaten. Zudem sind Sie über den
neuen § 32 BDSG und sein Verhältnis zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen verlässlich informiert.
Sie wissen, welche Sanktionen dem Arbeitgeber bei pflichtwidrigem Handeln des Arbeitnehmers zur Verfügung stehen und können diese Kenntnisse rechtssicher in der Praxis anwenden.
Zugleich ist Ihnen aber auczh bewusst, welche Konsequenzen das rechtswidrige Verhalten durch den Arbeitgeber im Einzelfall nach sich ziehen kann.
Sie kennen die Rechte des Betriebsrats zur Abwehr illegaler Kontrollmaßnahmen und können dieses Wissen effektiv in der Betriebsratstätigkeit nutzen.

Wer an diesem Seminar teilnehmen sollte

Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personal-verantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte und Datenschutzbeauftragte.
Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. 


Dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Seminare in Ihrem Haus durchzuführen. Das bedeutet: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein Angebot, welches passgenau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Arbeitnehmerdatenschutz und
Mitarbeiterkontrolle nach den aktuellen
Gesetzesänderungen 


Erfahren Sie das Wichtigste zu:


Datenschutz am Arbeitsplatz  

  • Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes im Überblick
  • Gesetzliche Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ab dem 01.09.09 durch § 32 BDSG und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
  • Datenschutzrelevante Vorgänge im Arbeitsverhältnis
  • Zulässigkeit der Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Mitarbeiterdaten
  • Erweiterung des Anwendungsbereiches des BDSG auf nicht dateibezogene Informationen (z.B. Schriftstücke, Personalakten, Dokumentationen)
  • Pflicht zur Datensicherheit und besondere Zweckbindung der Datenerhebung
  • Der neue § 32 BDSG und sein Verhältnis zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Stärkung der Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch neuen Sonderkündigungsschutz und Recht auf Fort- und Weiterbildung
  • Verstärkter Schutz bei der Verarbeitung "sensibler" Daten z.B. über Krankheiten von Arbeitnehmern; Arbeitnehmerdatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Wirksame Einwilligung des Arbeitnehmers und andere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis mit Praxisbeispielen
  • Datentransfer innerhalb des Konzerns; Konzerndatenschutz
  • Weitergabe von Arbeitnehmerdaten (Werbung, Behörden etc.)
  • AGG und die Folgen für den Datenschutz
  • Datenschutz bei privater betrieblicher E-Mail- und Internetnutzung
  • Haftung des Unternehmens für Datenmissbrauch/Datenschutzverstöße und erweiterte Rechte der Arbeitnehmer

Mitarbeiterkontrolle 

  • Grundgesetzliche Grenzen (z.B. das Persönlichkeitsrecht) und andere rechtliche Schranken und Vorschriften - Abwägung der Verhältnismäßigkeit von Kontrollmaßnahmen
  • Ziele der Mitarbeiterkontrolle (Leistungskontrolle, Verhaltenskontrolle, Überwachung der betrieblichen Ordnung usw.)
  • Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Mitarbeiterüberwachung im Unternehmen
  • Kontrollen im Bereich der Suchtmittel
  • Kontrollen bei Krankheit des Arbeitnehmers
  • Kontrollen zum Schutz des Betriebes vor Vermögensdelikten
  • Kontrollen von E-Mail, Intra-, Internet- und Telefonnutzung

Konsequenzen des Fehlverhaltens von Arbeitnehmern

  • Rüge - Abmahnung - Kündigung bei Fehlverhalten des Mitarbeiters
  • Tatkündigung und Verdachtskündigung
  • Vertragsstrafe und Schadensersatz

Rechtsfolgen bei Gesetzesverstößen von Arbeitnehmern

  • Unterlassungsanspruch, Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Erhebungs- und Beweisverwertungsverbot für den Arbeitgeber
  • Bußgelder und Strafvorschriften

Rechte und Pflichten des Betriebsrats

  • Mitbestimmungs-, Informations-, Beratungs- und Überwachungsrecht des Betriebsrats
  • (Erzwingbare) Mitbestimmung; gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmung
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsprechung zum betrieblichen Datenschutz und zur Mitarbeiterkontrolle

Checklisten, Musterbeispiele, Handlungstipps


Worum es in diesem Seminar geht


Nach einer Reihe von aufsehenerregenden Datenskandalen bei einigen großen Unternehmen wie z.B. Lidl, Telekom und Deutsche Bahn sowie dem bekanntgewordenen illegalen Datenhandel mit Kundendaten aus Call-Centern hat der Gesetzgeber eine umfassende Novellierung des Datenschutzes verabschiedet. So ist am 01.09.2009 mit dem § 32 BDSG eine neue gesetzliche Regelegung zum Arbeitnehmerdatenschutz in Kraft getreten.

In dieser neuen Grundsatznorm wird nun geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Diese Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes bringt eine Fülle von Änderungen mit hoher praktischer Relevanz für alle Unternehmen mit sich, die personenbezogene Daten und Informationen erheben, speichern und verarbeiten. Angesichts der knappen Übergangsfristen müssen nun alle datenschutz-relevanten Vorgänge im Arbeitsverhältnis zügig überprüft und an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Nur so können Risiken und Kosten im Unternehmen gesenkt sowie Imageschäden, Bußgelder und Strafen vermieden werden. Die Zeiten, in der Datenschutzverfehlungen in Unternehmen als “Kavaliersdelikt“ angesehen wurden, sind endgültig vorbei.

Daher werden den Teilnehmern dieses Seminars anhand vieler Praxisbeispiele vermittelt, welche aktuellen und geänderten datenschutzrechtliche Anforderungen der Gesetzgeber an die Arbeitgeber stellt, wie man datenschutzspezifische Risiken erkennt und man anschließend mit angemessenem Aufwand ein ausreichendes Datenschutzniveau erreicht, das den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Verstärkung des Beschäftigtendatenschutzes durch die gesetzliche Änderung hat jedoch auch weitreichende Auswirkungen auf die Mitarbeiterüberwachung im Unternehmen. Privates Surfen im Internet, Führen privater Telefonate, „Krankfeiern“ oder Diebstahl von Firmeneigentum verursachen immense Kosten für den Arbeitgeber und stören den Betriebsfrieden. Auf rund € 120 Mrd. wird der jährliche Schaden geschätzt, der allein durch Wirtschaftsdelikte und durch Arbeitsausfall in Folge privaten Surfens im Internet in deutschen Unternehmen verursacht wird.

Aus diesem Grund ist es dem Arbeitgeber grundsätzlich erlaubt, seine Mitarbeiter zu kontrollieren. Er soll damit in die Lage versetzt werden, einerseits die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Hauptund Nebenpflichten des Arbeitnehmers zu überwachen und andererseits sein Vermögen zu schützen und für die Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung zu sorgen. So etwa werden in vielen Unternehmen daher auch die erhobenen Mitarbeiterdaten zum Zwecke der Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt.

Doch besteht bei der Durchführung von Kontrollen in der Praxis häufig nicht nur eine Kollision zwischen den Überwachungsbefugnissen des Arbeitgebers und den entgegenstehenden Datenschutz– und Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers, sondern vor allem auch eine große Unsicherheit hinsichtlich des rechtlich Zulässigen. Zudem hat die am 01.09.2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung auch zahlreiche Konsequenzen für die bisher übliche betriebliche Praxis der Mitarbeiterüberwachung. In unserem Seminar erfahren Sie anhand von Praxisbeispielen und mit Hilfe der neuesten Rechtsprechung alles Wichtige über die Mittel, die Reichweite und die Zulässigkeit der Überwachung von Mitarbeitern.

Die besondere Aufgabe des Betriebsrats ist es in diesem Zusammenhang, die Arbeitgeber bei notwendigen Kontrollmaßnahmen zu unterstützen, zugleich aber dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer nicht verletzt werden. Somit werden im weiteren Verlauf des Seminars auch seine Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Einen weiteren Schwerpunkt der Seminararbeit bilden die Konsequenzen des rechtswidrigen Verhaltens für den Arbeitgeber bei unzulässigen Kontrollmaßnahmen und bei Verstößen gegen den neuen Arbeitnehmerdatenschutz. Aber auch die Folgen des pflichtwidrigen Handelns durch den Arbeitnehmer mit entsprechenden Reaktionsmöglichkeiten auf Unternehmensseite ausführlich dargestellt.


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Seminarorte und Termine


Mittwoch, den 30.03.2011
in Berlin im NH Hotel Alexanderplatz

Dienstag, den 10.05.2011
in Düsseldorf im NH Hotel City Nord

Seminardauer

eintägiges Seminar

Seminarbeginn

9.00 Uhr

Seminarende

17.00 Uhr


Referenten

Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen nur
€ 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. 


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Buchungsnummer
22300

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