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Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
in der betrieblichen Praxis

Daher gilt es jetzt:
Schadensersatzklagen zu vermeiden 

Haftung zu begrenzen

Diskriminierung vorzubeugen

Unser Inhouse Seminarangebot zum neuen AGG


AGG Inhouse-Grundlagen-Seminare für Personalverantwortliche, Führungskräfte und Betriebs- bzw. Personalräte

Dieses Seminar bietet den Betriebsparteien einen kompakten und praxisorientierten Überblick über das neue arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgesetz AGG und seinen vielfältigen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

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AGG Inhouse-Seminare für HR Professionals, Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen und Personalverantwortliche

Diese AGG Schulung ist speziell auf die Bedürfnisse von Mitarbeitern des HR-Bereichs, von Personalabteilungen und Personalverantwortlichen ausgerichtet. Entsprechend stehen die konkreten Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf betriebliche Personalprozesse, Personalmaßnahmen und die tägliche Personalarbeit im Mittelpunkt dieser firmeninternen Veranstaltung.

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AGG Inhouse-Seminare für Führungskräfte

Die Führungskräfte gilt es zeitnah mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht und seinen Auswirkungen auf die eigene Führungspraxis vertraut zu machen. Sie erfahren, wie auf Diskriminierungsbeschwerden und AGG - widrige Benachteiligung rechtssicher zu reagieren ist, um das Unternehmen und auch sich selbst wirkungsvoll vor Diskriminierungsvorwürfen, Diskriminierungsklagen und Prozessrisiken zu schützen.

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AGG Inhouse-Seminare für Betriebs- und Personalräte

Mit dem neuen AGG ergeben sich zahlreiche neue Rechte und Pflichten für alle Betriebs- und Personalräte im Unternehmen. Sie sind nicht nur gem. §§ 75, 80 BetrVG für die Umsetzung mitverantwortlich, sondern durch das neue Gleichbehandlungsgesetz haben sich zudem zahlreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte gravierend geändert. Daher müssen Sie sich schnellstmöglich mit der neuen Rechtslage vertraut machen, denn nur dann können Sie als gleichberechtigter Partner an der Umsetzung des AGG mitwirken und noch fehlerfrei die Belegschaft vertreten.

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AGG Mitarbeiterschulungen zur Haftungsbegrenzung gemäß § 12 Abs. 2 AGG

Die vorgesehene Mitarbeiterschulung zielt darauf, die vom Gesetzgeber eingeräumte Haftungsbegrenzung des Arbeitgebers für das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter gemäß § 12 Abs. 2 AGG in Anspruch zu nehmen und seine Bemühungen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebes zu dokumentieren. Selbstverständlich erhalten Sie von uns ein qualifiziertes Zertifikat, das Ihnen als aussagekräftiger Nachweis für die Erfüllung Ihrer Organisationspflichten als Arbeitgeber nach § 12 Abs. 1 AGG dient.

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Unser offenes Seminarangebot


Eintägiges offenes Kompakt-Seminar

Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich einen schnellen und kompakten Überblick über das neue arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine konkreten Auswirkungen auf die tägliche Betriebspraxis verschaffen wollen.

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Zweitägiges offenes Intensiv-Seminar

Dieses Seminar richtet sich an alle Personalverantwortlichen und Betriebs- bzw. Personalräte, die nicht nur einen kompakten Überblick über das neue Gesetz benötigen, sondern darüber hinaus auch praxistaugliche Lösungen und Strategien für die konkrete Umsetzung des neuen Antidiskriminierungsrechts in die eigenen betriebliche Praxis brauchen.

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Einstellungspraxis, Personalauswahl und Personalentwicklung nach den neuen Anforderungen des AGG

Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer konjunkturellen Aufschwungphase. Seit langer Zeit schreiben Unternehmen wieder Stellen aus. Doch Vorsicht ist geboten. Denn das vor wenigen Monaten in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat hier die Spielregeln gravierend geändert. Unabhängig von der zu besetzenden Stelle (ob unbefristet, befristet, Voll- oder Teilzeit) müssen die gesetzlichen Neuregelungen strikt beachtet werden, da sonst kostspielige Arbeitsgerichtsverfahren sowie teuere Schadensersatz- und Entschädigungsklagen drohen.

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Worum es geht...

Mit diesem neuen Gesetz, dass ohne Übergangsfristen am 18.08.2006 in Kraft getreten ist, gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen des bisherigen Arbeitsrechts einher. Das AGG hat massive Auswirkungen auf die Gestaltung aller Personalmaßnahmen und auf die tägliche Arbeit von Führungskräften, Betriebsräten und Personalverantwortlichen. Da es für die arbeitsrechtlichen Vorschriften des AGG keine Übergangsfristen gibt, muss jedes Unternehmen mit in Kraft treten des Gesetzes die Bestimmungen des AGG beachten und den neuen ihm auferlegten Pflichten zur Schaffung eines diskriminie-rungsfreien Betriebs nachkommen. Nur so lassen sich Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen sowie rufschädigende Diskriminierungsklagen vermeiden!

Unsere Expertise im Bereich AGG

Profitieren Sie von unserer einzigartigen Expertise und Veranstaltungserfahrung in diesem Bereich. Durch die Betreuung und Beratung zahlreicher Unternehmen bei der AGG-konformen Überprüfung betrieblicher Strukturen und Gestaltung diskriminierungsfreier Unternehmensprozesse zur Minimierung des Prozess- und Haftungsrisikos besitzen wir gerade auf dem Gebiet des Antidiskriminierungsrechts eine herausragende Fachkompetenz und Schulungserfahrung. Ob es sich um die Durchführung von AGG-Audits, der Identifizierung und Ausschaltung von Schwachstellen, der Risikoanalyse bzw. - bewertung, der Neugestaltung von Personalprozessen, der Implementierung von Antidiskriminierungsaktivitäten, der Organisation und Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen nach § 12 AGG oder der Gestaltung intensiver Workshops für Führungskräfte und Personalverantwortliche handelt – unsere Tätigkeiten und Erfahrungen auf diesem komplexen Rechtsgebiet sind umfassend.

Zertifizierte Schulungen

Selbstverständlich erhalten Sie von uns ein qualifiziertes Zertifikat, das Ihnen als aussagekräftiger Nachweis für die Erfüllung Ihrer Organisationspflichten als Arbeitgeber nach § 12 Abs. 1 AGG dient.

Top-Referenten

Wir können Ihnen hier nicht nur erstklassige Konditionen unterbreiten, sondern natürlich auch hochkarätige Referenten versprechen, die für eine effiziente Wissensvermittlung sorgen. Wir setzen ausschließlich erfahrene und kompetente Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Richter aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit mit dem Spezialgebiet „Gleichbehandlungs- bzw. Antidiskriminierungsrecht“ aus unserem bundesweiten PfA-Referententeam ein.

Ihr Sevice-Plus

Auch bei der Konzeption und Durchführung von großen Konferenzen und betriebs-internen Versammlungen mit mehreren hundert bis tausend Teilnehmern haben Sie mit der PfA einen verlässlichen und leistungsstarken Partner an Ihrer Seite. Dabei umfasst unser Serviceangebot selbstverständlich auch die ganze organisatorische Abwicklung von der Einladung bis zur Veranstaltungs-betreuung.

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